Diese Ganz- bzw. Halbjahres- AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter hat der Gesetzgeber bei Anschaffung oder Herstellung nach dem 31.12.2003 (§ 52 Abs. 21 Satz 3 EStG) abgeschafft. Nach der Neuregelung (§ 7 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 3 EStG) können die AfA im 1. Jahr nur noch monatsgenau ab dem Monat der Anschaffung/Herstellung abgezogen werden. Da Du den Pc in der ersten Jahreshälfte 2003 angeschafft hast kommt die Neuregelung für den Pc noch nicht in betracht. Was den Monitor angeht so müsste dieser selbständig abgeschrieben werden wenn er nicht selbstsändig nutzbar wäre. Beim heutigen Stand der Technik würde ich aber Regelmäßig davon ausgehen das man einen Monitor auch ohne Computer nutzen kann. Somit könnte der Monitor ggf. als GwG sofort abzugsfähig sein wenn die Anschaffungskosten unter 411€ liegen. In Deinem Beispiel liegen die Anschaffungskosten über 410€, also muss der Monitor über 3 Jahre monatsgenau abgeschrieben werden.
Gruß Epic03


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