Ja, das Urheberrecht bleibt immer bei Urheber und kann nicht übertragen werden. Für Dinge, die du gestaltest hast du also auch das Urheberrecht, egal ob ein anderes Logo drauf ist oder nicht (die Rechte daran widerum haben allerdings nach wie vor die Urheber, klar).
Das mit den Nutzungsrechten, die du der Firma überträgst ist so eine Sache... ich persönlich sehe die Sache recht locker. Wenn ich etwas für eine Firma entwerfe dann ist es mir relativ egal was der Kunde damit anstellt, solange er das Design nur für sich nutzt und nicht weiter verkauft o.ä.. Die offenen Dateien (Druckdaten usw.) gibts aber natürlich nicht dazu.
Aber es gibt natürlich viele Möglichkeiten das Nutzungsrecht des Kunden vertraglich einzuschränken... was ich allerdings bei den meisten Kunden für unsinnig und nicht nachvollziehbar halte. Du mußt halt so überzeugende Arbeit abliefern das der Kunde auch beim nächsten Mal wieder zu dir kommtUnd falls nicht, dann lieber über deine Leistungen nachdenken anstatt den Kunden wegen irgendwelcher Rechtsgeschichten anzupissen
<- meine persönliche Meinung, wobei ich aber wie gesagt nur für kleine Unternehmen arbeite.
Spitzenagenturen machen das natürlich anders - bei großen Kunden ist das sicher auch berechtigt.

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Und falls nicht, dann lieber über deine Leistungen nachdenken anstatt den Kunden wegen irgendwelcher Rechtsgeschichten anzupissen
<- meine persönliche Meinung, wobei ich aber wie gesagt nur für kleine Unternehmen arbeite.