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Thema: Berufsunfähigkeitsversicherung bei Gewerbe abziehbar???

  1. #1
    TP-Junior Palenie macht alles soweit korrekt Avatar von Palenie
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    Berufsunfähigkeitsversicherung bei Gewerbe abziehbar???

    Hallo,

    ich bin Kleinunternehmer (obwohl die Frage sicher auch für alle gilt), habe keine Angestellten und betreibe das Gewerbe neben dem Studium.

    Dank eines cleveren Versicherungsangestellten besitze ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die ich letztes Jahr auch noch in meiner Einkommenssteuererklärung erfolgreich einbringen konnte (war damals noch Arbeitnehmer, ich glaube zur Hälfte anrechenbar).

    Nun bin ich wie erwähnt nur noch Student mit Gewerbeschein, kann ich die Versicherung als Kosten voll in die Einnahme-Überschussrechnung einbringen???
    Die Versicherungsgesellschaft meint telefonisch, dass die Versicherung im Schadensfall auch für mich als Gewerbetreibender greift.

    Und wie sieht es mit anderen Versicherungen aus? Bei der Rentenversicherung kann ichs mir schlecht vorstellen, aber z.B. Unfallversicherung?



    MfG
    Palenie

  2. #2
    TP-Veteran rednug hilft, wo's geht rednug hilft, wo's geht rednug hilft, wo's geht
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    Siehe Thema Steuerberater.
    Vielleicht hilft da so ein Programm, ich weiß es nicht. Mein Steuerberater weiß da sicher eine Antwort und weiß dieses auch durchzusetzen, da es auch sein Interesse ist.

    Gunder

  3. #3
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Grundsätzlich ist es mögliche eine Berufsunfähigkeitsversicherung über den Betrieb laufen zu lassen. Es ist zu beachten das eine etwaige Leistungsauszahlung der Versicherung dann als EK aus Gewerbebetrieb zu versteuern ist. Ich würde daher empfehlen vor der Entscheidung einen Steuerbrater aus zu suchen und den Einzelfall prüfen zu lassen.

    Gruß Epic03
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    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

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