Ich könnte mir vorstellen, daß bei einer Webseite der §69b des Urheberrechtsgesetzes analog angewandt werden könnte. Damit würden die entsprechenden Rechte bei der Firma liegen, die diese Arbeit in Auftrag gegeben hat..
Andersweitig müsste man dann wissen, welche vertraglich festgelegten Rechte die Firma an der Seite erworben hat, um die Frage genau zu beantworten..


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