Das fällt dann normal unter Werbungskosten.
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Seit letztem Sommer fallen monatilich Ausbildungsgebühren an. Und zwar bis zum Juni diesen Jahres. Zum 01.02.2005 habe ích mich ja nun als Kleingewerbe/Freiberuf angemeldet. Könnte ich jetzt diese Ausbildungskosten ab Februar mit in die Einnahmeüberschussrechnung einbeziehen?
Der Ausbildungsbereich und meine Tätigkeit sind natürlich identisch.
Herzlichen Dank im voraus und viele Grüße
Julia
www.vanderzwan-sensetranslation.de
It is the soundtrack of your ever-flowing life -It is the wind beneath your feet that makes you fly -It is the beautiful game that you choose to play- When you step out into the world to start your day
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</andy>
Jetzt bauen wir´09 + ´10
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