Seit letztem Sommer fallen monatilich Ausbildungsgebühren an. Und zwar bis zum Juni diesen Jahres. Zum 01.02.2005 habe ích mich ja nun als Kleingewerbe/Freiberuf angemeldet. Könnte ich jetzt diese Ausbildungskosten ab Februar mit in die Einnahmeüberschussrechnung einbeziehen?
Der Ausbildungsbereich und meine Tätigkeit sind natürlich identisch.
Herzlichen Dank im voraus und viele Grüße
Julia
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