es gibt keinen beleg, da afa buchungstechnisch lediglich eine aufwendung ist und keine ausgabe. wo sollst du also einen beleg herhaben?!
Hallo,
ich habe nun schon Stundenlang gegoogelt und Bücher gewälzt, konnte aber keine wirkliche Antwort finden.
Wie ich abschreibe weis ich.
Was mir jetzt noch fehlt ist ein Beleg dazu. Wenn ich z.B. über 4 Jahre abschreibe, möchte ich jedesmal zum Jahresende abschreiben. Dazu buche ich dann den jeweiligen Wert.
Nun gibt es ja den schönen Spruch: "Keine Buchung ohne Beleg" oder so.
Ich weis aber jetzt nicht wirklich, was ich da als Beleg heran ziehen kann. Soll ich jedes mal als Beleg die Eingangsrechnung angeben, auf der der Anlagegegenstand steht oder die AfA-Tabelle als Beleg nehmen?
In meinem Buchhaltungsprogramm Lexware sind ja schon einige Belegnummern vorgegeben, z.B. Bank, Bar, ER, AR. Normalerweise würde ich jetzt einen Eigenbeleg dafür nehmen. Wäre das richig?
Ich hoffe auf die Hilfe von einem Fachkundigen, der mich diesbezüglich mal aufklärt.
MfG
der_benn
hush-systems - the silent art of cooling
www.hush-systems.de
es gibt keinen beleg, da afa buchungstechnisch lediglich eine aufwendung ist und keine ausgabe. wo sollst du also einen beleg herhaben?!
Es gibt keinen Beleg, bis auf den dass Du den dazugehörigen Gegenstand in die Buchhaltung aufgenommen hast und es dafür einen Beleg geben sollte.
Bei mir sind Abschreibungen "Jahresabschlussbuchungen" und in die Belegnummernkreisel "JA".
Es gibt ebenso Buchungen am Jahresanfang, die sog. "Eröffnungsbuchungen" (Kreisel: EB), für die es ebenfalls keine Belege gibt. Beispielsweise die Saldenvorträge.
=> spezieller Belegnummernkreisel für Jahresabschluss und dann buchen.
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OK, Vielen Dank für die Antworten![]()
Jetzt bin ich schlauer.
MfG
der_benn
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Richtig und dem ist auch so:Nun gibt es ja den schönen Spruch: "Keine Buchung ohne Beleg" oder so.
Den Beleg den Du suchst gibt es ja auch. Als erstes ist die Grundlage der Afa ein Anschaffungs- und oder Herstellungsbeleg und als zweites musst Du ein gesondertes Verzeichnis über alle Anlagengüter führen aus denen sich auch die Höhe der Abschreibung ergibt. Das sind Deine Belege.
Gruß Epic03
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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