Handle so als ob Du diesen Bogen schon ausgefüllt hättest, also alles aufschreiben, berechne etc.
Ja, Du kannst rückwirkend dann die Vorsteuer bekommen, musst - theoretisch - aber auch die Umsatzsteuer bezahlen. Allerdings kannst Du Deinen Kunden keine Rechnungen stellen, da Du ja noch keine Steuernummer hast.
=> Ab zum FA und Bogen abholen oder per
www.elster.de