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12.02.2005, 13:56
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2001
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Vertragsabschluss: Lediglich online?!
Hallo,
ist ein ausschließlich online abgeschlossener Webhosting-Vertrag in vollem Umfang rechtsgültig, oder ist es sinnvoller (aus sicht des Providers) dem Kunden einen Vertrag zu schicken, den dieser von Hand unterschreiben muss?
Könnte mir zwar vorstellen das hier eine ähnlich Fragen schonmal im Raum war, konnte aber durch die Hilfe leider nicht fündig werden.
Gruß,
Anton
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12.02.2005, 17:51
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#2
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TP-Member
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Bad Neuenahr
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ja, ist in vollem umfang rechtsgültig
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12.02.2005, 23:09
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: May 2001
Ort: Wolfenbüttel
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AFAIK braucht es für einen rechtsgültigen Vertrag in Deutschland noch immer ein "beiderseitiges eindeutiges Willensbekenntnis", das man am besten per Unterschrift besiegelt.
Durch Leistungserbringung auf der einen und Bezahlung und Bezahlung auf der anderen Seite _könnte_ das durchaus zustande kommen.
Aber gerade bei einem Hostingvertrag - besonders mit all den rechlichten Regelungen und beiderseitigen Verpflichtungen - würde ich auf ein Stück Papier mit Unterschrift bestehen.
Grüße
Holger
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13.02.2005, 00:14
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Bad Neuenahr
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Zitat:
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Zitat von wuselmann
AFAIK braucht es für einen rechtsgültigen Vertrag in Deutschland noch immer ein "beiderseitiges eindeutiges Willensbekenntnis", das man am besten per Unterschrift besiegelt.
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es braucht eine "Übereinstimmende Willenserklärung". da reicht auch ein kopfnicken oder ein wink mit der hand...
somit kann die frage klar mit einem JA beantwortet werden.
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13.02.2005, 00:39
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Theoretisch habt ihr Recht. Nur ist es leider folgendermassen:
Recht haben heißt nicht gleich Recht bekommen.
Insofern ist ein unterschriebener Vertrag im Zweifelsfall als Beweisgrundlage Gold wert. Ich würde immer nach der Online-Anmeldung auch noch ein Formular unterschreiben lassen. Man sollte auch bedenken, dass mit Webhosting-Verträgen meist auch Domain-rechtliche Fragen verbunden sind, bei denen etwas Schriftliches auch zu Beweiszwecken hilfreich sein kann...
__________________
Hello again!
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13.02.2005, 01:09
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Bad Neuenahr
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bei einem kleinen geschäft mit wenigen kunden mag das praktikabel sein, wenn ich aber täglich hunderte von neukunden habe, kann ich das vergessen (außer ich habe entsprechend personal).
in anbetracht der tatsache, dass es unter den großen deutschen hostern - z.B. united internet gruppe (1und1, s+p, gmx), hosteurope, strato, u.a. nicht so gemacht wird, sehe ich die notwendigkeit nicht zwangsläufig gegeben.
bei domain-geschäften (kk, änderung, close etc.) sind schriftliche dokumente ja sowieso seitens des nic vorgeschrieben (gibt es auch welche die das ohne machen?!?)... - aber das ist ja eine andere geschichte
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13.02.2005, 01:20
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#7
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
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Zitat von KlausD
bei domain-geschäften (kk, änderung, close etc.) sind schriftliche dokumente ja sowieso seitens des nic vorgeschrieben (gibt es auch welche die das ohne machen?!?)
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auch das mache ich - zumindest bei meinem "Haupt"provider - komplett online, ohne ein Stück Papier.
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13.02.2005, 12:14
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Bad Neuenahr
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und welcher provider ist das? bei schlundtechnologies geht es leider nicht...
EDIT: bei ip69.de? weißt du zufällig über welches denic-mitglied die registrieren?
Geändert von KlausD (13.02.2005 um 14:28 Uhr).
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28.02.2005, 12:54
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#9
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2005
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Zitat:
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Zitat von KlausD
EDIT: bei ip69.de? weißt du zufällig über welches denic-mitglied die registrieren?
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Hallo,
wir registrieren über InternetWire
Gruß Thomas
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