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Alt 12.02.2005, 13:56   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2001
Anton macht alles soweit korrekt

Vertragsabschluss: Lediglich online?!


Hallo,

ist ein ausschließlich online abgeschlossener Webhosting-Vertrag in vollem Umfang rechtsgültig, oder ist es sinnvoller (aus sicht des Providers) dem Kunden einen Vertrag zu schicken, den dieser von Hand unterschreiben muss?

Könnte mir zwar vorstellen das hier eine ähnlich Fragen schonmal im Raum war, konnte aber durch die Hilfe leider nicht fündig werden.

Gruß,
Anton
Anton ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 12.02.2005, 17:51   #2
TP-Member
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Bad Neuenahr
KlausD macht alles soweit korrekt
ja, ist in vollem umfang rechtsgültig
KlausD ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2005, 23:09   #3
TP-Insider
 
Benutzerbild von wuselmann
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Wolfenbüttel
wuselmann ist auf einem guten Weg
AFAIK braucht es für einen rechtsgültigen Vertrag in Deutschland noch immer ein "beiderseitiges eindeutiges Willensbekenntnis", das man am besten per Unterschrift besiegelt.
Durch Leistungserbringung auf der einen und Bezahlung und Bezahlung auf der anderen Seite _könnte_ das durchaus zustande kommen.

Aber gerade bei einem Hostingvertrag - besonders mit all den rechlichten Regelungen und beiderseitigen Verpflichtungen - würde ich auf ein Stück Papier mit Unterschrift bestehen.

Grüße
Holger
__________________
Wo kämen wir denn hin, wenn wir keine Träume mehr hätten? ™
shark-design Internet, Druck & Kommunikation in Wolfenbüttel
wuselmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2005, 00:14   #4
TP-Member
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Bad Neuenahr
KlausD macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von wuselmann
AFAIK braucht es für einen rechtsgültigen Vertrag in Deutschland noch immer ein "beiderseitiges eindeutiges Willensbekenntnis", das man am besten per Unterschrift besiegelt.
es braucht eine "Übereinstimmende Willenserklärung". da reicht auch ein kopfnicken oder ein wink mit der hand...

somit kann die frage klar mit einem JA beantwortet werden.
KlausD ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2005, 00:39   #5
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Theoretisch habt ihr Recht. Nur ist es leider folgendermassen:

Recht haben heißt nicht gleich Recht bekommen.

Insofern ist ein unterschriebener Vertrag im Zweifelsfall als Beweisgrundlage Gold wert. Ich würde immer nach der Online-Anmeldung auch noch ein Formular unterschreiben lassen. Man sollte auch bedenken, dass mit Webhosting-Verträgen meist auch Domain-rechtliche Fragen verbunden sind, bei denen etwas Schriftliches auch zu Beweiszwecken hilfreich sein kann...
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2005, 01:09   #6
TP-Member
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Bad Neuenahr
KlausD macht alles soweit korrekt
bei einem kleinen geschäft mit wenigen kunden mag das praktikabel sein, wenn ich aber täglich hunderte von neukunden habe, kann ich das vergessen (außer ich habe entsprechend personal).

in anbetracht der tatsache, dass es unter den großen deutschen hostern - z.B. united internet gruppe (1und1, s+p, gmx), hosteurope, strato, u.a. nicht so gemacht wird, sehe ich die notwendigkeit nicht zwangsläufig gegeben.

bei domain-geschäften (kk, änderung, close etc.) sind schriftliche dokumente ja sowieso seitens des nic vorgeschrieben (gibt es auch welche die das ohne machen?!?)... - aber das ist ja eine andere geschichte
KlausD ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2005, 01:20   #7
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Zitat:
Zitat von KlausD
bei domain-geschäften (kk, änderung, close etc.) sind schriftliche dokumente ja sowieso seitens des nic vorgeschrieben (gibt es auch welche die das ohne machen?!?)
auch das mache ich - zumindest bei meinem "Haupt"provider - komplett online, ohne ein Stück Papier.
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2005, 12:14   #8
TP-Member
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Bad Neuenahr
KlausD macht alles soweit korrekt
und welcher provider ist das? bei schlundtechnologies geht es leider nicht...

EDIT: bei ip69.de? weißt du zufällig über welches denic-mitglied die registrieren?

Geändert von KlausD (13.02.2005 um 14:28 Uhr).
KlausD ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2005, 12:54   #9
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2005
ip69 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von KlausD
EDIT: bei ip69.de? weißt du zufällig über welches denic-mitglied die registrieren?

Hallo,

wir registrieren über InternetWire

Gruß Thomas
ip69 ist offline   Mit Zitat antworten
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