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Thema: GUV oder EÜ was trifft nun zu?

  1. #1
    TP-Junior LongJohnsilva macht alles soweit korrekt
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    GUV oder EÜ was trifft nun zu?

    Hallo. ich les hier schon einige Zeit mit. Super Forum!
    Muss mich nun an meine Steuererklärung 2004 setzen.

    Ich bin Kleinunternehmer und nicht MWST abzugsberechtigt.

    Hier im Forum habe ich in diesem Zusammenhang schon die GuV Rechnung abr auch EÜ Rechnung gelesen. Was muß ein KU ohne MWST nun machen?

    Desweitern habe ich kein Infos gefunden, was genau aufgelistet werden muss? Jede Rechnung einzeln? oder eine monaltiche Übersicht? Reicht es bei den Ausgaben den Rechnungswert anzugeben oder muss diese mit jedem einzelne Artikel aufgelistet sein? oder reicht es etwas die gesammteinnhamen und die asugaben in die einzelnen Güter zu trennen?


    Ich freu mich auf Eure Antworten.
    Daniel
    Geändert von LongJohnsilva (14.02.2005 um 13:50 Uhr)

  2. #2
    spl
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    GuV = Gewinn und Verlust
    EÜR = Einnahmen-Überschuss-Rechung.

    Und ich bin jetzt zwar kein Steuerfachmann, aber GuV=EÜR.

    Es ist beides nur eine Gegenüberstelung von Einnahmen und Ausgaben.
    Gruß Sebastian

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  3. #3
    TP-Junior LongJohnsilva macht alles soweit korrekt
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    hallo spl

    Es ist beides nur eine Gegenüberstelung von Einnahmen und Ausgaben.
    Aber wie genau muss das aufgeschlüsselt werden?

    Hab vorhin diesen Link gefunden:
    http://www.bebo-consulting.de/index....u-rechnung.htm

    Reicht das dem Finanzamt aus?

  4. #4
    spl
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    ist doch schon ein gutes Beispiel. Wichtig ist das Du den Überlick hast. Du brauchst alle Quittungen etc. Dann reicht "fast" schon 1000,00 Einnahmen - 1000,00 Ausgaben = 0,00 Euro Gewinn.

    Ich mache das mit WISO Sparbuch. Dort habe ich nicht nur eine guet EÜR, sondern kann auch gleich die Gewerbesteuer und Einkommnessteuer machen.
    Gruß Sebastian

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  5. #5
    TP-Junior LongJohnsilva macht alles soweit korrekt
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    Das ist ja super dachte schon ich muss da jede rechnung aufschlüsseln.

    habe ungefähr 400 bestellungen in excel erfasst , den rest (3 monate) in eine WAWi programm.

    Da sollte ich die einahmen zimlich schnell raushaben.

    Für die Steuererklärung würde ich dann steuerspartipps nehmen wollen.

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