Kann ich mir nicht vorstellen.
Hallo, ich habe vor ein Produkt über einen Großhändler zu beziehen, und es mit meinem eigenen Markennamen in einem Online-Shop anzubieten. Das Produkt wird in dem Bereich, in dem ich es verwenden möchte, bis jetzt nicht benutzt. Ist das rechtlich in Ordnung?
Vielleicht ein Beispiel: Ich kaufe ein 100er-Set Schrauben im Baumarkt, verpacke es neu und biete es unter meinem eigenen Namen an. Ist das rechlich in Ordnung?
Kann ich mir nicht vorstellen.
</andy>
Jetzt bauen wir´09 + ´10
Ja klar geht das! Nenn mir einen Grund, warum nicht?
Allerdings seh ich das Problem darin, dass der Hersteller des Orginalprodukts sich warscheinlich schon "einen Namen gemacht hat" und dein Onlineshop nicht dermaßen bekannt sein wird und das nicht umbedingt Vorteile bringt.
Beispiel: Du kaufst dir einen Akku Schrauber von Bosch oder Metabo, machst das Logo/Seriennummer weg und verkaufst es wieder als "Huberts Akkuschrauber". Ich nehm an, das du dir damit kein Gefallen tust.
Andersrum gehts natürlich auch, aber mach dir erst mal nen Namen, da wird dein Problem liegen.
Naja ich weiß jetzt auch nicht ...
Ich mein, du kannst auch im ALDI ne Pizza kaufen und die in deinem Restaurant als "Selbstgebackene Pizza aus dem Haus Müller" verkaufen - so macht das einer bei uns. Ob das Legal ist, weiß ich nicht, aber ich denke dass es damit keine Probleme gibt.
Allerdings darf ich ja auch nicht Windows kaufen und es als Dindows verkaufen.
Bin mal gespannt. Mal sehn, was die Experten sagen![]()
Geändert von Dene (15.02.2005 um 19:13 Uhr)
Wenn dies ohne das Einverständnis des Herstellers geschieht, würde ich so ein Verhalten für wettbewerbswidrig aufgrund unlauteren Wettbewerbs halten!
Ich kenne mich aber leider nicht genau in der Materie aus und gebe bei einer derart heiklen Frage - im Gegensatz zu Dene, der diesbezüglich wohl noch weniger Ahnung hat! - keine Antwort, die ein Wissen suggeriert, das nicht vorhanden ist!
@ Dene
Gerade in rechtlichen Fragen sollte man sich nicht zu weit aus dem Fenster hängen, wenn man wirklich absolut keine Ahnung hat.
Frei nach Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten!"
Für dich und das Forenklima hier war dies die jugendfreie Version des Spruchs...
Hello again!
da muss ich dem Obi Wahn Recht geben ...
Also bitte immer sachlich und korrekt beim Thema bleiben.
Der Thread Ersteller sollte sich evtl. für einen solchen spezifischen Fall geeigneten Rat bei einem Fachanwalt holen. Der Aussagen die über das TP kommen, sind allgemein und nicht auf den Fall individuell bezogen.
Viele Grüße
robert
Traum-Projekt.com weiterhin der "Klick zum Know-how"
Dann bin ich ja froh, dass nun der erste Teil geschafft ist vom TP Relaunch.
Ok, sorry. Ich geb ech auch Recht und seh's ein. Im Allgemeinen halte ich mich ja auch in solchen Sachen raus.
War eben ne "Ausnahme", da es für mich eigentlich eindeutig war.
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