Hallo,
ich bin gerade dabei, meine Firma im Lexware Buchhalter anzulegen. Es ist eine Verwaltungs-GmbH, d. h. sie ist Komplementärin einer GmbH & Co. KG und bekommt für die GEschäftsführung/Haftung auch nur 1250 Euro im Jahr.
Mein Steuerberater sagte mir letzte Woche, ich kann für diese Verwaltungs-GmbH die Istversteuerung wählen. Ist das wirklich korrekt so? (Hab leider nicht nochmal genauer nachgefragt) Ich dachte eigentlich immer, sobald ich zur doppelten Buchführung verpflichtet bin, brauche ich auch Sollversteuerung?

Aber er sagte definitiv Istversteuerung und ich kann ihn erst übernächste Woche wieder erreichen. Wenn ich das jetzt aber falsch ins Programm eingebe, kann ich das später nicht mehr ändern. Deshalb wollte ich sicherheitshalber nochmal nachfragen.
Bin für jede Hilfe dankbar!
LG
Mia