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Ok, es wird also ein "freier Mitarbeiter" gesucht. Die Sache mit der Pauschsteuer hat sich dann erledigt:
Der Begriff "freier Mitarbeiter" ist zwar gesetzlich nicht definiert, aber darunter ist eine Unternehmerische Tätigkeit für ein anderes Unternehmen zu verstehen. Meißtens auf Grundlage eines Dienstvertrages (§§ 611 ff. BGB).
Hier muss man sehr vorsichtig sein, damit sich später nicht herausstellt, dass dieses vermeintlich freie Mitarbeiterverhältnis sich später nicht als abhängiges Arbeitsverhältniss herausstellt. Es könnte sonst weitreichende Konsequencen für den Arbeitgeber und für den Mitarbeiter haben (Stichwort: Scheinselbständigkeit). Da ich die Tätigkeit als Betreuer erstmal Freiberuflich einstufen würde solltest Du Dir Gewissheit verschaffen und einen Steuerberater aussuchen um zu klären ob man die Tätigkeit nicht mit unter Dein Gewerbe fassen kann (so würde man wenigsens die Scheinselbständigkeit umgehen können). Viel näher darf ich auf Deinen Einzelfall leider nicht eingehen, da mir eine individuelle Rechtsberatung hier nicht erlaubt ist, auch gibt es soviele Einzelpunkte die man berücksichtigen muss, die es mir hier unmöglich machen ein Grundschema zu erstellen an das Du Dich halten könntest. Auch solltest Du dann noch klären ob Du für die Leistung Umsatzsteuer berechnen musst. Unter Umständen kann eine Betreuertätikeit nämlich Umsatzsteuerfrei sein: Hier kann Dir sicher auch Deine Auftraggeber Auskunft geben, schließlich beschäftigen die schon länger freie Mitarbeiter.
Sorry, mehr kann ich für Dich nicht tun.
Gruß Epic03
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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