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Thema: Preisangabe in Zeitungsanzeigen (GbR)

  1. #1
    TP-Junior Meierling macht alles soweit korrekt
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    Arrow Preisangabe in Zeitungsanzeigen (GbR)

    Servus!

    Nochmal eine kurze Frage zur Kleinunternehmerregelung:
    Wenn ich in einer Zeitungsanzeige einen Preis angebe, z.B. "Flyergestaltung inkl. Druck... ab 159 Euro", bin aber Kleinunternehmer und berechne deshalb keine MwSt, muss ich zum Preis irgendwelche weiteren Angaben wie "netto" oder sonstwas machen?

    Und noch etwas zu den Angaben bei der GbR:
    Wenn eine GbR zusätzlich zu den Namen der Gesellschafter auch unter einer Geschäftsbezeichung auftritt, genügt es, diese in einer Werbeanzeige anzugeben oder müssen dort auch wie auf Rechnungen die Vor- und Nachnamen aller Gesellschafter stehen?

    Danke für eure Hilfe!

    Viele Grüße,
    Meierling

  2. #2
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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  3. #3
    TP-Junior Meierling macht alles soweit korrekt
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    So richtig konkrete Antworten auf meine Fragen konnte ich per Suche nicht finden, aber ich versuche es einfach mal.

    1. Als Preisangabe in der Werbeanzeige wird weder brutto noch netto angegeben, sondern einfach nur "159 Euro"?

    2. Da eine Anzeige kein "Geschäftsbrief" ist, reicht die Angabe der Phantasiebezeichnung aus?

    Liege ich damit richtig?

    Gruß,
    Meierling

  4. #4
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Zu 2.

    Sehe ich genau so. Ansonsten schreibe es doch ganz klein unten in eine Ecke des Flyers...


    Hello again!


  5. #5
    TP-Junior Meierling macht alles soweit korrekt
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    Lightbulb

    Also ich denke dann mal, bei einem Flyer dürfte es egal sein. Nur so wie ich das jetzt bei der IHK gelesen hab, müsste man es z.b. bei einer Postwurfsendung die addressiert ist und gezielt an best. Leute geschickt wird, angeben.

    Nochmal zu meiner Frage 1:
    Die Grundthematik der Kleinunternehmerregelung habe ich schon verstanden, aber mit der Begrifflichkeit komme ich noch nicht so ganz klar:

    Rechnungen schreibe ich ja ohne Ausweisung von MwSt. und habe unten den Hinweis "Rechnungsbetrag umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 UStG".

    Wenn ich aber Preise auf Flyern, in Zeitungsanzeigen usw. angebe, werde ich ja kaum diesen Hinweis dazuschreiben. Wird der Preis dann in diesem Fall als "netto" angegeben, da ja keine Steuer anfällt oder verzichtet man auch auf diese Angabe?

    Viele Grüße,
    Meierling

  6. #6
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Wenn ich aber Preise auf Flyern, in Zeitungsanzeigen usw. angebe, werde ich ja kaum diesen Hinweis dazuschreiben. Wird der Preis dann in diesem Fall als "netto" angegeben, da ja keine Steuer anfällt oder verzichtet man auch auf diese Angabe?
    Du verkaufst weder zu Nettopreisen noch zu Bruttopreisen würde ich sagen..... es sind eben die Endpreise. Schreibst Du Netto denken die Leute da kommt noch die USt rauf das ist aber ja falsch. Schreibst Du Brutto denken die Leute Du bist Vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer was aber ja auch nicht richtig wäre........ Also schreibe entweder gar nichts oder Endpreis

    Greetz Epic03
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  7. #7
    TP-Junior Meierling macht alles soweit korrekt
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    Alles klar! Das wollte ich nur hören

    Danke nochmal für eure Hilfe!

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