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16.02.2005, 23:28
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2004
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Preisangabe in Zeitungsanzeigen (GbR)
Servus!
Nochmal eine kurze Frage zur Kleinunternehmerregelung:
Wenn ich in einer Zeitungsanzeige einen Preis angebe, z.B. "Flyergestaltung inkl. Druck... ab 159 Euro", bin aber Kleinunternehmer und berechne deshalb keine MwSt, muss ich zum Preis irgendwelche weiteren Angaben wie "netto" oder sonstwas machen?
Und noch etwas zu den Angaben bei der GbR:
Wenn eine GbR zusätzlich zu den Namen der Gesellschafter auch unter einer Geschäftsbezeichung auftritt, genügt es, diese in einer Werbeanzeige anzugeben oder müssen dort auch wie auf Rechnungen die Vor- und Nachnamen aller Gesellschafter stehen?
Danke für eure Hilfe!
Viele Grüße,
Meierling
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17.02.2005, 10:55
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Bitte nutze die Suchfunktion dieses Forum, dann findest Du Antworten auf Deine Fragen
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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17.02.2005, 17:08
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2004
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So richtig konkrete Antworten auf meine Fragen konnte ich per Suche nicht finden, aber ich versuche es einfach mal.
1. Als Preisangabe in der Werbeanzeige wird weder brutto noch netto angegeben, sondern einfach nur "159 Euro"?
2. Da eine Anzeige kein "Geschäftsbrief" ist, reicht die Angabe der Phantasiebezeichnung aus?
Liege ich damit richtig?
Gruß,
Meierling
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17.02.2005, 18:32
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zu 2.
Sehe ich genau so. Ansonsten schreibe es doch ganz klein unten in eine Ecke des Flyers...
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Hello again!
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17.02.2005, 18:54
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2004
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Also ich denke dann mal, bei einem Flyer dürfte es egal sein. Nur so wie ich das jetzt bei der IHK gelesen hab, müsste man es z.b. bei einer Postwurfsendung die addressiert ist und gezielt an best. Leute geschickt wird, angeben.
Nochmal zu meiner Frage 1:
Die Grundthematik der Kleinunternehmerregelung habe ich schon verstanden, aber mit der Begrifflichkeit komme ich noch nicht so ganz klar:
Rechnungen schreibe ich ja ohne Ausweisung von MwSt. und habe unten den Hinweis "Rechnungsbetrag umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 UStG".
Wenn ich aber Preise auf Flyern, in Zeitungsanzeigen usw. angebe, werde ich ja kaum diesen Hinweis dazuschreiben. Wird der Preis dann in diesem Fall als "netto" angegeben, da ja keine Steuer anfällt oder verzichtet man auch auf diese Angabe?
Viele Grüße,
Meierling
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17.02.2005, 20:21
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Wenn ich aber Preise auf Flyern, in Zeitungsanzeigen usw. angebe, werde ich ja kaum diesen Hinweis dazuschreiben. Wird der Preis dann in diesem Fall als "netto" angegeben, da ja keine Steuer anfällt oder verzichtet man auch auf diese Angabe?
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Du verkaufst weder zu Nettopreisen noch zu Bruttopreisen würde ich sagen..... es sind eben die Endpreise. Schreibst Du Netto denken die Leute da kommt noch die USt rauf das ist aber ja falsch. Schreibst Du Brutto denken die Leute Du bist Vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer was aber ja auch nicht richtig wäre........ Also schreibe entweder gar nichts oder Endpreis
Greetz Epic03
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17.02.2005, 20:25
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2004
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Alles klar! Das wollte ich nur hören
Danke nochmal für eure Hilfe!
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