§ 14 (2) UStG
Führt der Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 aus, gilt Folgendes:
1. führt der Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1) oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück aus, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen,
2. führt der Unternehmer eine andere als die in Nummer 1 genannte Leistung aus, ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen.
Soweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person ausführt, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen.
Wenn eine Rechnung ausgestellt wurde welche lediglich auf dem Postweg verloren gegangen ist sollte es kein Problem sein von dem Autohändler eine Rechnungskopie zu bekommen. Falls er Probleme macht sagst Du einfach das Du eine Finanzamtsprüfung bekommst und die sich ggf. bei ihm melden um den Vorgang zu überprüfen. Wetten das Du dann ganz schnell eine Rechnung bekommst ?
Gruß Epic03
P.S und immer schön Freundlich bleiben, denk dran Du möchtes was von dem Unternehmer. Gleich mit § werfen würde glaub ich niemand gerne sehen.