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Thema: Rechnung nicht erhalten, was tun?

  1. #1
    TP-Newbie Wichmann macht alles soweit korrekt
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    2

    Rechnung nicht erhalten, was tun?

    Ich habe bei einem Autohändler ein Auto erworben und exportiert. Es war ein Firmenwagen, die MwSt war ausweisbar.
    Der Händler füllte ein Formular aus "Verbindliche Bestellung" und trug alle Summen ein: Nettopreis, USt und Gesamtbetrag. Er quittierte die Barzahlung. Eine Rechnung wollte er nachsenden weil er derzeit Druckerprobleme hatte. Obwohl ich mehrmals nachfragte habe ich die Rg. nie erhalten.
    Das Fahrzeug wurde von mir nach Asien exportiert, ich habe alle Ausfuhrnachweise und habe mir die Steuern erstatten lassen. Das war prima.
    Jetzt hat sich jedoch ein Prüfer vom Finanzamt angemeldet zur Umsatzsteuersonderprüfung.
    Ich befürchte dass die von mir gebuchte "Verbindliche Bestellung" nicht als Ankaufrechnung akzeptiert wird, denn sie trägt weder Steuernummer noch Rg.nummer.

    Wie kann ich dem Händler mit Nachdruck klarmachen dass ich eine ordnungsgemässe Rg. brauche? Soll ich gleich zum Anwalt? Soll ich den USt. Betrag zurückfordern? Was ist das Beste?

  2. #2
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    § 14 (2) UStG

    Führt der Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 aus, gilt Folgendes:

    1. führt der Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1) oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück aus, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen,

    2. führt der Unternehmer eine andere als die in Nummer 1 genannte Leistung aus, ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Soweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person ausführt, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen.

    Wenn eine Rechnung ausgestellt wurde welche lediglich auf dem Postweg verloren gegangen ist sollte es kein Problem sein von dem Autohändler eine Rechnungskopie zu bekommen. Falls er Probleme macht sagst Du einfach das Du eine Finanzamtsprüfung bekommst und die sich ggf. bei ihm melden um den Vorgang zu überprüfen. Wetten das Du dann ganz schnell eine Rechnung bekommst ?

    Gruß Epic03

    P.S und immer schön Freundlich bleiben, denk dran Du möchtes was von dem Unternehmer. Gleich mit § werfen würde glaub ich niemand gerne sehen.
    Geändert von Epic (17.02.2005 um 10:53 Uhr)
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

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