Auf der einen Seite Erleichterungen im Rechtsverkehr (gewisse Formvorschriften gelten nicht, etc.), auf der anderen Seite aber erheblich mehr Pflichten (doppelte Buchführung, Bilanz, etc.).Zitat von tom76
Es gibt den Istkaufmann gemäß § 1 HGB. Dieser wird automatisch Kaufmann, wenn sein Gewerbebetrieb einen in käufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Die Eintragung ins Handelsregister ist dann nur noch eine (wichtige) Formsache.Gibt es Szenarien in denen man sowas haben MUSS ? Und was hat man davon ?
Wann ein solcher kaufmännischer Geschäftsbetrieb erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab und richtet sich nach diversen Kriterien (Umsatz, Gewinn, Kundenbeziehungen, Überregionalität, etc.). Dazu solltest du aber einen Steuerberater fragen, der die genauen Zahlen dann kennt...
Ist ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb nicht erforderlich, gibt es die Möglichkeit, sich gemäß § 2 HGB als Kannkaufmann ins Handelsregister eintragen zu lassen, sodass man sich freiwillig den Kaufmannsregeln unterwirft. Die Eintragung ins Handelsregister bewirkt dann erst, dass man die kaufmännsichen Regeln des HGB beachten muss. Auch diese Frage sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.
Markenrechte ergeben sich daraus nicht, aber der Name des Unternehmens (= die Firma) ist dann geschützt.Ergeben sich daraus irgendwelche Markenrechte oder was bringt sowas ?
Meines Wissens nicht...Braucht man einen Handelsregistereintrag um seine Marke registrieren zu lassen ?


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