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Zitat von tom76
mich würde mal interessieren was ein Handelsregistereintrag bringt ?
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Auf der einen Seite Erleichterungen im Rechtsverkehr (gewisse Formvorschriften gelten nicht, etc.), auf der anderen Seite aber erheblich mehr Pflichten (doppelte Buchführung, Bilanz, etc.).
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Gibt es Szenarien in denen man sowas haben MUSS ? Und was hat man davon ?
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Es gibt den Istkaufmann gemäß § 1 HGB. Dieser wird automatisch Kaufmann, wenn sein Gewerbebetrieb einen in käufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Die Eintragung ins Handelsregister ist dann nur noch eine (wichtige) Formsache.
Wann ein solcher kaufmännischer Geschäftsbetrieb erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab und richtet sich nach diversen Kriterien (Umsatz, Gewinn, Kundenbeziehungen, Überregionalität, etc.). Dazu solltest du aber einen Steuerberater fragen, der die genauen Zahlen dann kennt...
Ist ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb nicht erforderlich, gibt es die Möglichkeit, sich gemäß § 2 HGB als Kannkaufmann ins Handelsregister eintragen zu lassen, sodass man sich freiwillig den Kaufmannsregeln unterwirft. Die Eintragung ins Handelsregister bewirkt dann erst, dass man die kaufmännsichen Regeln des HGB beachten muss. Auch diese Frage sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.
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Ergeben sich daraus irgendwelche Markenrechte oder was bringt sowas ?
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Markenrechte ergeben sich daraus nicht, aber der Name des Unternehmens (= die Firma) ist dann geschützt.
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Braucht man einen Handelsregistereintrag um seine Marke registrieren zu lassen ?
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Meines Wissens nicht...