+ Antworten
Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 19

Thema: Weiterbildung - Mehraufwendung für Verpflegung

  1. #1
    TP-Junior alfred_maier macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2005
    Beiträge
    14

    Weiterbildung - Mehraufwendung für Verpflegung

    Hallo zusammen

    ich habe im Jahre 2004 eine Fortbildung absolviert (in der Abendschule). Das heißt, ich habe tagsüber normal gearbeitet (von 8 - 17 Uhr). Anschließend bin ich direkt zur Fortbildung gefahren von 18 - 21 Uhr. So gegen 22 Uhr bin ich wieder zu Hause. Die Fortbildung fand 2x die Woche statt.

    Daher habe ich Mehraufwand für Verpflegungskosten beantragt. Und zwar da ich länger als 14 Stunden unterwegs war habe ich 12 Euro beantragt.
    Dies wurden nun abgelehnt. Mir wurde von jemand vorher der Tipp gegegeben dies zu beantragen, bei ihm wurde es auch so akzeptiert.

    Die Begründung Im Steuerbescheid ist, dass eine Abwesenheit von länger als 14 Stunden nicht glaubhaft ist.

    Liegt es daran das die Zeit während der ich normal arbeite nicht zu diesen 14 Stunden dazugerechnet werden ? zählt nur die reine Zeit während der ich bei der Fortbildung war ? Oder soll ich versuchen wenigsten 8 Stunden zu beantragen also 6 Euro ?

    Kann mir da jemand helfen ?

    Die anderen Kosten wie Fahrkosten, Arbeitmittel usw. wurden ohne Probleme anerkannt.

    Alfred

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
    Registriert seit
    May 2001
    Ort
    Arnsberg - Sauerland
    Beiträge
    21.326

    Arrow

    hast du mal einfach deine/n Sachbearbeiter/in im Finanzamt angerufen?

    Hatte vor Jahren mal eine ähnliche Diskussion, da wollten sie mir die Verpflegungspauschale für 100 Tage/Jahr auch nicht anerkennen.

    Habe dann im telefonischen Gespräch anscheinend glaubhaft dargelegt, dass ich wirklich 2 x die Woche so lange Arbeitstage hatte und auch keinen Urlaub gemacht habe, da wurde es dann doch akzeptiert.

    Ansonsten: kannst du doch deine Fortbildung inkl. Uhrzeiten sicher belegen, oder?

  3. #3
    TP-Junior alfred_maier macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2005
    Beiträge
    14
    Hallo

    ja ich habe einen Studienplan wo die Studienzeiten (18 - 21 Uhr) vermerkt sind.

    Ich werde den Sachbearbeitet wohl mal anrufen.

    Ich kann es folgendermaßen begründen.

    Abfahrt zu Hause 7:20 Uhr
    Arbeitsbeginn 8 Uhr
    Arbeiten bis 17 Uhr
    = 9 Stunden und 40 Minuten

    Abfahrt Geschäft zur Weiterbildung 17 Uhr
    Beginn Weiterbildung um 18 Uhr - 21 Uhr (kann ich belegen)
    Ankunft zu Hause um ca. 21:30
    = 4,5 Stunden

    Das wären dann 14 Stunden und 10 Minuten.

    Ist dies so glaubhaft was meint ihr ? Aber wenn Sie dies nicht anerkennen sollten sie doch wenigsten die 8 Stunden anerkenne. Aber ich wollte nochmal bestätigt haben das die Arbeitszeit auch dazu zählt. Also ob ich dann überhaupt recht habe mit der Begründung. Nicht das der Sachbearbeiter dann sagt, es zählt nur die reine Fortbildungszeit also die 4,5 Stunden.

    ALfred

  4. #4
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
    Registriert seit
    May 2001
    Ort
    Arnsberg - Sauerland
    Beiträge
    21.326
    nee, zählt schon komplett inkl. Arbeitszeit

    Ein Bekannter von mir hat auf Rat seines Steuerberates dann nach getaner Arbeit sogar noch immer extra am Arbeitsplatz geduscht, ehe er nach wieder nach Hause gefahren ist
    So kam er dann auch auf genügend "Abwesenheitsdauer" um Verpflegungspauschale täglich geltend machen zu können

    Als Sportlehrer hat man Anspruch auf Duschen nach der Arbeit vor dem Heimweg.

    Er ist Golflehrer, sein schweißtreibender Arbeitsplatz logischerweise ein Golfplatz

  5. #5
    TP-Junior alfred_maier macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2005
    Beiträge
    14
    vielen Dank für deine Antwort. Hoffentlich sieht es das Finanzamt dann a uch so.

    Ich werde dann doch einen Brief schreiben. Er hat auch meinen täglichen Mittags Fahrten zu einen Restaurant abgelehnt. Da wir aber keine Kantine haben kann ich diese Fahrten absetzten habe ich zumdinest im Konz gelesen. Da steht auch ein Urteil dabei *g*

    Na ja schauen wir mal wie es ausgeht.

  6. #6
    TP-Junior alfred_maier macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2005
    Beiträge
    14
    Ich werde folgender Maßen an das FA Schreiben:

    ---------------------------------------------

    gegen den o.g. Steuerbescheid lege ich hiermit Einspruch ein.

    Mehraufwendung f. Verpflegung:

    Sie lehnen diese Mehraufwendung mit der Begründung ab, dass die 14 Stunden Abwesenheit nicht glaubhaft sind. Die 14 Stunden Abwesenheit setzten sich wie folgt zusammen:

    Abfahrt zu Hause um 07:20 Uhr
    Arbeitsbeginn 08:00 Uhr
    Arbeitsende 17:00 Uhr

    = 9 Stunden und 40 Minuten

    Fahrt
    zur Weiterbildung 17:00 Uhr
    Beginn Weiterbildung 18:00 Uhr
    Ende Weiterbildung 21:00 Uhr
    Ankunft zu Hause 21:30 Uhr

    = 4 Stunden und 30 Minuten

    Dies sind dann Insgesamt 14 Stunden und 10 Minuten.

    -------------------------------------------------
    Was meint ihr so vom Sinn her ? ist das Ok ? zählt die Fahrt zur Arbeit auch dazu ?

  7. #7
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
    Registriert seit
    Feb 2004
    Ort
    in der Nähe von FFM
    Beiträge
    1.428
    Was ist mit der Stunde zwischen 17 und 18 Uhr?

    Da könnte man doch vielleicht nach Hause fahren...

    Ich würde da noch ein Abendessen oder ähnliches mit einbauen. Immerhin musst du ja nach einem langen Arbeitstag gestärkt in die Weiterbildung gehen.


    Hello again!


  8. #8
    TP-Junior alfred_maier macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2005
    Beiträge
    14
    Also du meinst z.B so

    Fahrt
    zum Abendessen (Mc Donalds in Eislingen, Burger King in Göppingen) 17:00 Uhr
    anschließende dirkete Fahrt zur Weiterbildung
    Beginn Weiterbildung 18:00 Uhr
    Ende Weiterbildung 21:00 Uhr
    Ankunft zu Hause 21:30 Uhr

    = 4 Stunden und 30 Minuten


    Ist das so besser ?

  9. #9
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
    Registriert seit
    Feb 2004
    Ort
    in der Nähe von FFM
    Beiträge
    1.428
    Yep genau, wobei ich Mc Donalds oder Burger King weglassen würde. Es geht das FA ja nichts an, was du wie und wo isst, solange du die Kosten nicht steuermindernd geltend machst...


    Hello again!


  10. #10
    TP-Junior alfred_maier macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2005
    Beiträge
    14
    danke für deine Antwort.
    Ich habe Mc Donalds und Burger King darum angegeben das die nicht als erstes sagen können ich war zu Hause Abendessen oder so.

  11. #11
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
    Registriert seit
    Feb 2004
    Ort
    in der Nähe von FFM
    Beiträge
    1.428
    Schreib doch einfach: Abendessen in Eislingen (oder Göppingen). Wenn du 40 Minuten von zu Hause zu deiner Arbeit brauchst, kann das FA nicht von dir erwarten, dass du innerhalb von einer Stunde nach Hause fährst, etwas zu Abend ist und zu der Weiterbildung fährst - selbst wenn der Weg von zu Hause zur Weiterbildung näher ist als der zur Arbeit.


    Hello again!


  12. #12
    TP-Junior alfred_maier macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2005
    Beiträge
    14
    Zitat Zitat von OBI-Wahn
    Schreib doch einfach: Abendessen in Eislingen (oder Göppingen). Wenn du 40 Minuten von zu Hause zu deiner Arbeit brauchst, kann das FA nicht von dir erwarten, dass du innerhalb von einer Stunde nach Hause fährst, etwas zu Abend ist und zu der Weiterbildung fährst - selbst wenn der Weg von zu Hause zur Weiterbildung näher ist als der zur Arbeit.
    Ok danke werde ich so schreiben. Ich brauche aber keine 40 Minuten sondern so ca. 15 - 20 Minuten aber ich hoffe das macht nichts aus. Ich versuche auf jeden fall mein Glück.
    Danke für deine Hilfe

  13. #13
    TP-Junior alfred_maier macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2005
    Beiträge
    14
    Hallo zusammen

    heute habe ich folgenden Brief vom Finanzamt bekommen:

    die von Ihnen beantragten Verpfelgunsmehraufwendungen können nicht berücksichtig werden, da die dafür gültige abwesenheit nur die Zeit der Weiterbildung betreffen darf.

    Ich bitte um Rücknahme des Einspruchs:



    Wie soll ich nun reagieren ?

    Alfred

  14. #14
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    So, bin wieder da.

    die von Ihnen beantragten Verpfelgunsmehraufwendungen können nicht berücksichtig werden, da die dafür gültige abwesenheit nur die Zeit der Weiterbildung betreffen darf.
    Es gilt immer der Zeitpunkt ab dem die Wohnung verlassen wurde und man wieder zurückkommt. Hier wurde der Einspruch wohl unglücklich formuliert. Es wäre besser einen Steuerberater aufzusuchen.

    MfG
    Sven
    Geändert von SvenWeb (25.07.2005 um 12:36 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  15. #15
    TP-Junior alfred_maier macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2005
    Beiträge
    14
    Hallo

    danke für den Tipp. Aber wegen der Summe lohnt sich für mich der Steuerberater nicht.
    Ich werde noch mal versuchen schriftlich Einspruch einzulegen. Habt ihr eine Idee wie ich das formulieren kann ?

    Alfred

+ Antworten
Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. IR braucht für ein Slice 10min.
    Von Doc Angelo im Forum Photoshop
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 22.10.2004, 19:20
  2. Macromedia Flash Player für Solaris
    Von Madokan im Forum Flash & Multimedia
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 17.09.2004, 10:49
  3. T-Online: neue Preise für Breitband-Internet
    Von PortalNews im Forum Einfach so ...
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 10.01.2004, 16:38
  4. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 08.10.2003, 14:30

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51