Hi alle zusammen,
Vielen Dank schonmal im voraus für eure Hilfe und Geduld bei dem Thema.
ich hab nen Gewerbe angemeldet und betreib Webhosting & Webdesign. wollte nun noch
einmal ein paar Sachen klären da ich mir (noch) keinen Steuerberater leisten
kann...
Allgemein hab ich etwas Ahnung von Buchhaltung aber das war Wirtschaftsgymnasium
und sehr theoretisch. Hab jetz auch Buchhaltung geführt für 2004 nur: der
Kontenrahmen war relativ schlecht (Bin bzw will auf nen leicht abgespeckten datev_04 umsteigen). Dazu gab es immerwieder Buchungsfälle wo ich mir
ned ganz sicher war was machen.
Also folgende Sachen muss ich ja machen:
- UstVA jeden Monat (momentan noch)
- Ust-Erklärung einmal pro Jahr - für 2004 bis 31.05.2005?
- Gewerbesteuererklärung einmal pro Jahr - für 2004 bis 31.05.2005
- Einkommenssteuererklärung einmal pro Jahr - für 2004 bis 31.05.2005?
- EÜR - hier muss ja seit 31.07.2003 eine Form (Gewinnermittlungsvorlage) eingehalten werden - wobei ich jetz auch gelesen hab dass das für 2004 nicht gilt?
Richtig soweit?
1) bin momentan auch dazu noch Zivi... einkünfte die ich so erhalte muss ich ja in keiner Steuererklärung angeben oder? - Sind ja auf jeden Fall Steuerfrei bzw wenn dann zahlt sich das Vater STaat selbst
2a) Bei einem guten Stammkunden aus Österreich der Unternehmer is weiß ich nicht so recht wie Buchen und ausweisen (weiß auch noch nicht ob der ne UstID hat - werd ich klären)
Hab ich das eigentlich richtig verstanden (für Hosting & Webdesign):
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Thread
wenn er ne Ust-ID hat, muss ich auf der Rechnung keine Mwst ausweisen und auch
keine Ust an das Finanzamt abführen?
Anderenfalls (ohne Ust-ID) muss ich die 16% Mwst ausweisen auf der Rechnung und
abführen ans FA.
Bei Privatpersonen immer ausweisen und abführen.
Muss ich jetzt solche einkünfte aus EG oder IG ( siehte 2b. ) irgendwo (UstVA, USt-Erklräung, Gew.St.Erklärung, Einkommensst.Erkläung) anders behandeln als einkünfte aus dem Inland? Sowit ich gesehen hab ja schon... wenn ja als was gilt das Beispiel dann oben?
2b) was denn der unterschied eigentlich zwischen EG und IG ?
3) Was fällt eigentlich unter Steuerfreie Umsätze (steht ja bei innerg. Leistungen) bei UstVA?
4) Wann kann ich berichtigte UstVA abgeben? Oder erstzt die UstErklärung die UstVA (bzgl. korrektur)? Oder muss ich wenn ich bisher monatlich die UstVA machen musste auch für jeden Monate eine berichtigte abgeben - oder eine berichtigte UstVA für das ganze Jahr machen?
5) welches Konto würdet ihr beim datev_04 nehmen oder erstellen um jegliche Computerhardware die ich zum Arbeiten benötige zu erfassen?
6) Wie kann ich jemanden bezahlen wenn z.B. derjenige für mich ein Design erstellt dass ich für eine Website nutze (es handelt sich hier um einmalige oder unregelmäßige Beträge von €100-500) - an verschiedene Personen... die teilweise noch selbst Schüler oder Angestellt sind... - also mir keine Rechnung ausstellen können. Also ich mein wie muss ich das Buchen und was muss ich beachten?
Also um das Problem nochmal auf den Punkt zu bringen:
Mein Hauptproblem ist das ich nicht so recht weiß wie ich die Umsätze in Österreich (also EU) behandeln soll sowohl im datev_04 als auch auf den amtlichen Vordrucken.
Ich nutze bisher GS-EAR aber beabsichtige wohl auf Lexware Buchhalter oder Easy Büro umzusteigen - wurde mir empfohlen. Oder was würdet ihr mir raten? - würde mit dem Programm dann auch gern alle Steuererklärungen erstellen lassen (ok für die EInkommenssteuererklärung brauch ich wohl ein anderes Programm)
Gruss
Silence