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Alt 19.02.2005, 15:46   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2005
gn.Silence macht alles soweit korrekt

Steuererklärungen und EG/IG-Behandlung


Hi alle zusammen,

Vielen Dank schonmal im voraus für eure Hilfe und Geduld bei dem Thema.

ich hab nen Gewerbe angemeldet und betreib Webhosting & Webdesign. wollte nun noch

einmal ein paar Sachen klären da ich mir (noch) keinen Steuerberater leisten

kann...

Allgemein hab ich etwas Ahnung von Buchhaltung aber das war Wirtschaftsgymnasium

und sehr theoretisch. Hab jetz auch Buchhaltung geführt für 2004 nur: der

Kontenrahmen war relativ schlecht (Bin bzw will auf nen leicht abgespeckten datev_04 umsteigen). Dazu gab es immerwieder Buchungsfälle wo ich mir

ned ganz sicher war was machen.

Also folgende Sachen muss ich ja machen:
- UstVA jeden Monat (momentan noch)
- Ust-Erklärung einmal pro Jahr - für 2004 bis 31.05.2005?
- Gewerbesteuererklärung einmal pro Jahr - für 2004 bis 31.05.2005
- Einkommenssteuererklärung einmal pro Jahr - für 2004 bis 31.05.2005?
- EÜR - hier muss ja seit 31.07.2003 eine Form (Gewinnermittlungsvorlage) eingehalten werden - wobei ich jetz auch gelesen hab dass das für 2004 nicht gilt?

Richtig soweit?

1) bin momentan auch dazu noch Zivi... einkünfte die ich so erhalte muss ich ja in keiner Steuererklärung angeben oder? - Sind ja auf jeden Fall Steuerfrei bzw wenn dann zahlt sich das Vater STaat selbst

2a) Bei einem guten Stammkunden aus Österreich der Unternehmer is weiß ich nicht so recht wie Buchen und ausweisen (weiß auch noch nicht ob der ne UstID hat - werd ich klären)

Hab ich das eigentlich richtig verstanden (für Hosting & Webdesign):
Link | Thread
wenn er ne Ust-ID hat, muss ich auf der Rechnung keine Mwst ausweisen und auch

keine Ust an das Finanzamt abführen?
Anderenfalls (ohne Ust-ID) muss ich die 16% Mwst ausweisen auf der Rechnung und

abführen ans FA.
Bei Privatpersonen immer ausweisen und abführen.

Muss ich jetzt solche einkünfte aus EG oder IG ( siehte 2b. ) irgendwo (UstVA, USt-Erklräung, Gew.St.Erklärung, Einkommensst.Erkläung) anders behandeln als einkünfte aus dem Inland? Sowit ich gesehen hab ja schon... wenn ja als was gilt das Beispiel dann oben?

2b) was denn der unterschied eigentlich zwischen EG und IG ?

3) Was fällt eigentlich unter Steuerfreie Umsätze (steht ja bei innerg. Leistungen) bei UstVA?

4) Wann kann ich berichtigte UstVA abgeben? Oder erstzt die UstErklärung die UstVA (bzgl. korrektur)? Oder muss ich wenn ich bisher monatlich die UstVA machen musste auch für jeden Monate eine berichtigte abgeben - oder eine berichtigte UstVA für das ganze Jahr machen?

5) welches Konto würdet ihr beim datev_04 nehmen oder erstellen um jegliche Computerhardware die ich zum Arbeiten benötige zu erfassen?

6) Wie kann ich jemanden bezahlen wenn z.B. derjenige für mich ein Design erstellt dass ich für eine Website nutze (es handelt sich hier um einmalige oder unregelmäßige Beträge von €100-500) - an verschiedene Personen... die teilweise noch selbst Schüler oder Angestellt sind... - also mir keine Rechnung ausstellen können. Also ich mein wie muss ich das Buchen und was muss ich beachten?

Also um das Problem nochmal auf den Punkt zu bringen:
Mein Hauptproblem ist das ich nicht so recht weiß wie ich die Umsätze in Österreich (also EU) behandeln soll sowohl im datev_04 als auch auf den amtlichen Vordrucken.
Ich nutze bisher GS-EAR aber beabsichtige wohl auf Lexware Buchhalter oder Easy Büro umzusteigen - wurde mir empfohlen. Oder was würdet ihr mir raten? - würde mit dem Programm dann auch gern alle Steuererklärungen erstellen lassen (ok für die EInkommenssteuererklärung brauch ich wohl ein anderes Programm)

Gruss
Silence

Geändert von gn.Silence (19.02.2005 um 15:50 Uhr).
gn.Silence ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 19.02.2005, 18:58   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Puuh, ganz schön viel

Zitat:
Also folgende Sachen muss ich ja machen:
- UstVA jeden Monat (momentan noch)
- Ust-Erklärung einmal pro Jahr - für 2004 bis 31.05.2005?
- Gewerbesteuererklärung einmal pro Jahr - für 2004 bis 31.05.2005
- Einkommenssteuererklärung einmal pro Jahr - für 2004 bis 31.05.2005?
- EÜR - hier muss ja seit 31.07.2003 eine Form (Gewinnermittlungsvorlage) eingehalten werden - wobei ich jetz auch gelesen hab dass das für 2004 nicht gilt?

Richtig soweit?
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2003 beginnen ist eine EÜR nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erstellen (BMF 17.10.03). Die Verwaltung hat diesen Vordruck jedoch wieder verworfen (siehe Bayerisches Staatsministerium der Finanzen vom 30.09.2004 Pressemitteilung 231/2004) für das Jahr 2004.
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen ist jedoch dieser Vordruck wieder anzuwenden, sofern die Betriebseinnahmen (nicht verwechseln mit Gewinn) 17.500,- € übersteigen (vgl. BMF 10.02.05

Zitat:
1) bin momentan auch dazu noch Zivi... einkünfte die ich so erhalte muss ich ja in keiner Steuererklärung angeben oder? - Sind ja auf jeden Fall Steuerfrei bzw wenn dann zahlt sich das Vater STaat selbst
Die Einkünfte als Zivi sind steuerfrei und brauchen auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Bei mir hat man zumindest darauf verzichtet.


Den Punkt 2a hast du richtig erkannt.

Zitat:
2b) was denn der unterschied eigentlich zwischen EG und IG ?
Ich weiß nicht was diese Abkürzungen bedeuten. Aber meine Vermutung
EG = Europäische Gemeinschaft (alle EU-Staaten)
IG = innergemeinschaftlich (grob gesagt: umsatzsteuerlicher Begriff für Lieferungen und Erwerbe zwischen Unternehmern in verschiedenen EU-Staaten)

=> Beides das Gleiche

Zitat:
3) Was fällt eigentlich unter Steuerfreie Umsätze (steht ja bei innerg. Leistungen) bei UstVA?
Hier wird auf § 4b UStG bzw. § 4 Nr. 1b UStG verwiesen. Dies vollständig zu erklären führt jedoch zu weit. Man könnte Bücher füllen.


Zitat:
4) Wann kann ich berichtigte UstVA abgeben? Oder erstzt die UstErklärung die UstVA (bzgl. korrektur)? Oder muss ich wenn ich bisher monatlich die UstVA machen musste auch für jeden Monate eine berichtigte abgeben - oder eine berichtigte UstVA für das ganze Jahr machen?
UStVA und USt-Jahreserklärung sind zwei verschiedene paar Schuhe und sind zu trennen. Es muss für jeden Monat eine separate berichtigte Erklärung abgegeben werden.


Alle Angaben ohne Gewähr
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2005, 19:41   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2005
gn.Silence macht alles soweit korrekt
alles klar danke schonmal...

kann mir aber niemand genau antwort geben für meine weiteren FRagen... ? - es geht eigentlich insbesondere um die behandlung des einen Unternehmers... - z:b. Ob der unter normalen Umsatz (z.B. in UstVA) mit 16% Mwst fällt... - oder eben unter welchen Punkt?

Weil je nachdem muss ich berichtigte UstVA abgeben wenn ichs immer ins falsche geschrieben hab...
gn.Silence ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2005, 20:45   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2005
smiddy macht alles soweit korrekt
hehe das ist wirklich ganz schön viel...

also in der UStVA trägst Du bei dem Unternehmer aus der EU den Betrag in Zeile 21 ein. Vorausgestzt ist allerdings, das Du seine UStID-Nr. hast. Denn erst dann ist Steuerbefreiung in dem Fall gegeben!

Wenn er keine UStID hat, ist es als normale Lieferung und Leistung anzusehen, und Du musst deine Rechnung zzgl. USt ausstellen. Dies hat dann für dich keinerlei Nachteile, da Du ja die USt als Durchlaufenden Posten ansehen musst. Für Ihn ist es allerdings dann ein Nachteil, da er die USt aus deiner Rechnung nicht gelten machen kann.

Gebucht wird es über die Konte "innergem. Erwerg" => also ohne USt

Zu der Hardware:

Hardware kann niemals ein GwG sein, da es nur in Verbindung mit einem PC genutzt werden kann. § 6 (2) EStG! Ich gehe mal davon aus, dass Du den/die Rechner aktiviert hast und natürlich auch die AfA dafür gelten machst. Die Hardware die Du nachträglich kaufst, ist also auf dem PC zuzuschreiben.

D.h.: Deine AK/HK werden durch den Kauf der Hardware erhöht! AfA wird dann natürlich auch neu berechnet.

Kann leider keine Konten nenne, da wir nicht Datev haben sonder CuraData


Zu den "Aushilfen":

Wenn Du die Kosten steuerlich gelten machen willst, müssen Sie eine Rechnung schreiben. Dies ist auch als Privatperson möglich. Zu beachten ist allerdings, das KEINE USt ausgewiesen werden darf und der genaue Grund/Arbeit ausgewiesen sein muss!

Gruss

Thorsten
smiddy ist offline   Mit Zitat antworten
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