Puuh, ganz schön viel
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2003 beginnen ist eine EÜR nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erstellen (BMF 17.10.03). Die Verwaltung hat diesen Vordruck jedoch wieder verworfen (siehe Bayerisches Staatsministerium der Finanzen vom 30.09.2004 Pressemitteilung 231/2004) für das Jahr 2004.Also folgende Sachen muss ich ja machen:
- UstVA jeden Monat (momentan noch)
- Ust-Erklärung einmal pro Jahr - für 2004 bis 31.05.2005?
- Gewerbesteuererklärung einmal pro Jahr - für 2004 bis 31.05.2005
- Einkommenssteuererklärung einmal pro Jahr - für 2004 bis 31.05.2005?
- EÜR - hier muss ja seit 31.07.2003 eine Form (Gewinnermittlungsvorlage) eingehalten werden - wobei ich jetz auch gelesen hab dass das für 2004 nicht gilt?
Richtig soweit?
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen ist jedoch dieser Vordruck wieder anzuwenden, sofern die Betriebseinnahmen (nicht verwechseln mit Gewinn) 17.500,- € übersteigen (vgl. BMF 10.02.05
Die Einkünfte als Zivi sind steuerfrei und brauchen auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Bei mir hat man zumindest darauf verzichtet.1) bin momentan auch dazu noch Zivi... einkünfte die ich so erhalte muss ich ja in keiner Steuererklärung angeben oder? - Sind ja auf jeden Fall Steuerfrei bzw wenn dann zahlt sich das Vater STaat selbst
Den Punkt 2a hast du richtig erkannt.
Ich weiß nicht was diese Abkürzungen bedeuten. Aber meine Vermutung2b) was denn der unterschied eigentlich zwischen EG und IG ?
EG = Europäische Gemeinschaft (alle EU-Staaten)
IG = innergemeinschaftlich (grob gesagt: umsatzsteuerlicher Begriff für Lieferungen und Erwerbe zwischen Unternehmern in verschiedenen EU-Staaten)
=> Beides das Gleiche
Hier wird auf § 4b UStG bzw. § 4 Nr. 1b UStG verwiesen. Dies vollständig zu erklären führt jedoch zu weit. Man könnte Bücher füllen.3) Was fällt eigentlich unter Steuerfreie Umsätze (steht ja bei innerg. Leistungen) bei UstVA?
UStVA und USt-Jahreserklärung sind zwei verschiedene paar Schuhe und sind zu trennen. Es muss für jeden Monat eine separate berichtigte Erklärung abgegeben werden.4) Wann kann ich berichtigte UstVA abgeben? Oder erstzt die UstErklärung die UstVA (bzgl. korrektur)? Oder muss ich wenn ich bisher monatlich die UstVA machen musste auch für jeden Monate eine berichtigte abgeben - oder eine berichtigte UstVA für das ganze Jahr machen?
Alle Angaben ohne Gewähr


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