Bei Zahlung vom privaten Bankkonto:
Verbindlichkeiten an Privateinlagen
Bei Zahlung auf privates Bankkonto vom betrieblichen Bankkonto:
Privatentnahme an Bank
Hallo es geht darum das ich für einen Kunden einen Komplett Rechner zusammenstellen muss. Da mein Firmenkapital also mein offizielles nicht die höhe der Anschaffungskosten hat muss ich aus meinem Privatvermögen das kapital vorstrecken Ware einkaufe und dann das Geld vom Kunden kassieren.
Nun meine frage wie verbuch ich das am besten? Da ich das Privatvermögen gerne wieder nach dem Abschluss auf mein Privates Sparkonto stellen möchte kann mir da wer etwas dazu sagen.?
vielen dank im voraus
mfg
marc
Bei Zahlung vom privaten Bankkonto:
Verbindlichkeiten an Privateinlagen
Bei Zahlung auf privates Bankkonto vom betrieblichen Bankkonto:
Privatentnahme an Bank
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Da Du wohl kaum Buchführungspflichtig bist, wirst Du wohl kaum mit Kreditoren arbeiten. Die Buchungssätze lauten daher:
Wareneingang an Privateinlage (bei Zahlung der Ware mit Privatgeld)
oder wenn Du das Geld erst auf Dein Betriebskonto überweisen möchtest:
Bank an Privateinlage
und
Privatentnahme an Bank (bei Entnahme des eingesetzen Kapitals)
Gruß Epic03
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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ich buche privatentnahmen und -einlagen gar nicht, sondern verwende die begriffe nur bei den überweisungen .. ich wüßte auch gar nicht, ob das in meinem easy cash & tax irgendwo möglich ist, ohne daß das am ende in der eür auftaucht *kratzamkopp* ..
Einlagen und Entnahmen in Geld müssen auch nicht augezeichnet werden. Sie sind jedoch nach h. M. zu berücksichtigen, wenn ansonten private Vorgänge den Gewinn beeinflussen würden oder betriebliche Geschäftsvorfälle sich nicht gewinnmäßig auswirken würden. Das ergibt sich unter anderem aus dem Wortlaut des Gesetzes (§ 4 Abs. 3 Satz 4 EStG).ich buche privatentnahmen und -einlagen gar nicht,
z.b.
Weinhändler verschenkt privat Wein, private Pkw-Nutzung, Einlage und Verkauf eines Privatrings
Im obigen Beispiel haben wir eigentlich nur das Problem das mit einem Programm gearbeitet wird und dieses Programm benötigt zum generieren eines Buchungssatzes zwei Konten. Wir könnten auch ein Durchlaufkonto nehmen anstelle eins Privatkontos, da wie festgestellt Geldeinlagen nicht aufgezeichnet werden müssten.
Der müsste ja schon Knallrot sein LöL*kratzamkopp* ..
Gruß Epic03
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ah, gut, dann muß ich mir ja keine sorgen machen^^
hehe, jo, stimmt, ich kratze mir ziemlich oft am kopp - vielleicht erklärt das auch den haarausfall *g*
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