Zitat:
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ich buche privatentnahmen und -einlagen gar nicht,
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Einlagen und Entnahmen in Geld müssen auch nicht augezeichnet werden. Sie sind jedoch nach h. M. zu berücksichtigen, wenn ansonten private Vorgänge den Gewinn beeinflussen würden oder betriebliche Geschäftsvorfälle sich nicht gewinnmäßig auswirken würden. Das ergibt sich unter anderem aus dem Wortlaut des Gesetzes (§ 4 Abs. 3 Satz 4 EStG).
z.b.
Weinhändler verschenkt privat Wein, private Pkw-Nutzung, Einlage und Verkauf eines Privatrings
Im obigen Beispiel haben wir eigentlich nur das Problem das mit einem Programm gearbeitet wird und dieses Programm benötigt zum generieren eines Buchungssatzes zwei Konten. Wir könnten auch ein Durchlaufkonto nehmen anstelle eins Privatkontos, da wie festgestellt Geldeinlagen nicht aufgezeichnet werden müssten.
Der müsste ja schon Knallrot sein LöL
Gruß Epic03