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Hallo, ich bin derzeit Student und Gesellschafter einer GbR (insgesamt 2 Mann). Wir nehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Bisher haben wir uns immer monatlich 400€ ausgezahlt
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Bei den 400€ handelt es sich um eine Vorweggenommene Gewinnentnahme. Bei der Ermittlung Deines Einkommens wird der Gewinn am Ende des Jahres zu Grunde gelegt der Dir laut Gesellschaftervertrag zusteht. Das Einkommen aus dem Aushilfsjob muss eventuelle steuerlich noch dazugerechnet werden, wenn er über Steuerkarte abgerechnet wurde. Sollten weiter keine steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen kannst Du so eine ganz Gute Zahlengrundlage erhalten nach der man die Voraussichtliche Steuerbelastung ermitteln kann. Dazu sucht Du Dir über Googel einfach einen ESt Tarifrechner für das Entsprechende Jahr heraus und schon weißt Du ungefair was an Steuern auf Dich zukommt. Der Betrag den Du auf diese Art ermittelst wird auf jeden Fall etwas höher sein als das, was am Ende rauskommt, da noch ein paar Dinge mehr in Abzug gebracht werden können. Es würde aber zu weit führen das hier zu erläutern. Auf jedenfall gibt es Dir Planungssicherheit. Der Einkommensteuer Grundfreibetrag liegt für 2004 und 2005 jeweils bei 7.664,00 für Singels. Da bedeutet da manbis zu einem zu versteuernden Einkommen bis 7.664,00 € keine Einkommensteuer bezahlen muss. Die Grenze bei den eigenen Einkünften und Bezügen beim Kindergeld liegt ab 2004 bei 7.680 €. Bislang stellt die Rechtsprechung bei diesem Grenze auf den Gesamtbetrag der Einküfte ab, allerdings ist hier immer noch eine Verfassungbeschwerde anhängig die klären soll ob dies wirklich so sein muss oder ob nicht auf das zu versteuernde Einkommen abzuzielen ist.
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Ich habe mal gehört, dass man für die Firma Vorführgeräte anschaffen kann und diese müssen nicht abgeschrieben werden. Ist das korrekt?
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So wie Du es schreibst ist die Antwort nein. Es spielt grundsätzlich keine Rolle ob ein Wirtschaftsgut nun Neu oder Gebraucht angeschafft wird. Solange der Anschaffungspreis über der Gwg Grenze liegt muss der Gegenstand normal abgeschrieben werden. Allerdings kann eine verkürzte Nutzungsdauer zu Grunde gelegt werden, wenn der Gegenstand z.b. Gebraucht ist.
Gruß Epic03