hmmm ... mal ohne gewähr: soweit ich mich erinnere, kann/darf man im jahr der eheschließung wählen, ob man getrennt oder zusammen veranlagt werden möchte (besondere veranlagung im jahr der eheschließung oder so ähnlich hieß das) .. wir haben drauf verzichtet, da - zumindest bei uns - die steuerrückzahlung insgesamt geringer ausgefallen wäre..
aber ich seh auch gerade, daß man generell "getrennte veranlagung" auf dem mantelbogen ankreuzen kann .. tjo .. ich fürchte, da muß sich denn doch hier nochmal jemand zu wort melden, der sich besser auskennt![]()


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