Soweit ich weiß, muss man auf allen Rechnungen die MwSt. ausweisen.
Ausnahmen bilden dabei lediglich die Rechnungen die für den inngergemeinschaftlischen Handel geschrieben werden, wenn der Handelspartner eine USt-ID seines Landes vorweist.
Hallo,
wenn man ein Gewerbe hat und auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet hat,
MUSS man dann auf allen Rechnungen die USST ausweisen oder kann man auch Rechnungen ohne ausgewiesene USST ausstellen?
Danke für Hinweise
Soweit ich weiß, muss man auf allen Rechnungen die MwSt. ausweisen.
Ausnahmen bilden dabei lediglich die Rechnungen die für den inngergemeinschaftlischen Handel geschrieben werden, wenn der Handelspartner eine USt-ID seines Landes vorweist.
Ich versuche hier auch nur zu helfen, weil mir auch geholfen wurde.
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Rechnung müssen die Anforderungen des § 14 UStG erfüllen.
=> Googeln und durchlesen
Wenn die Leistung steuerfrei ist nach § 4 UStG darf die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden. Es muss aber ein Verweis auf die angewandte Steuerbefreiung in der Rechnung stehen.
Dass hätte man sicherlich auch über die Suchfunktion des Foums herausbekommen!!!!!!!
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Schau mal in diese FAQ rein. Da wird alles ausführlich erklärt...![]()
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