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Hallo,
wenn ich das jetzt mal rein logisch angehe würde ich sagen, den Dollarkurs der zuletzt festgestellt wurde. Also z.B. am Sonntag den zuletzt festgestellten vom Handelsschluß am Freitag. Denn es werden ja auch an den "Nicht-Börsentagen" Devisen sprich Dollar gehandelt. Da wäre es dann logisch so zu verfahren.
Ich weiss ja nicht was Du machst ... (vielleicht Termingeschäfte mit Schweinehälften aus China) ... dann wäre die Festlegung auf den Freitags- oder Montagskurs sinnvoll.
Wobei das dann bei entsprechend mehrstelligen "Wochenendgeschäften" schon wieder recht spekulativ werden könnte. Denn nehme ich z.B. den Kurs vom 18.2 mit 1,3075 und den vom 21.2. mit 1,3055 würde mich das bei einem "100 $" Geschäft überhaupt nicht interessieren.
Allerdings bei einem 102,345,000.00 $ Geschäft würde ich mir dann schon überlegen, ob ich mich von meinem Penthouse in New York in die Tiefe stürze oder meinen Frust lediglich mit einer Kokainlinie betäube - Wenn ich den Freitags statt des Montagskurses berechnet hätte. Aber wenn ich solche Geschäfte machen würde, hätte ich mich schon längst im Vorfeld bei meiner Law-Firm mit den 392 RAs und 462 StBer. erkundigt. Denn dann würde ich für einen Stundensatz von 750 € auch diese Information erwarten .... und diese Frage nicht im TP stellen ...
obgleich - wir leben ja im Zeitalter der "Geiz ist Geil" Mentalität.
Erfolgreiche Geschäfte (Hit the business) wünscht
Thomas
Geändert von ::..Thomas..:: (27.02.2005 um 00:38 Uhr).
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