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Thema: Abschreibung unterbrechen, geht dass?

  1. #1
    TP-Member Der Baloo macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2003
    Beiträge
    41

    Question Abschreibung unterbrechen, geht dass?

    Hi Zusammen,

    ich brauch mal ne Meinung von Euch.

    Mein Steuerberater, fummelt nun noch immer an der Steueerklärung für 2003 herum und kommt irgendwie nicht aus dem Quark.
    Speziell mit dem Bereich Einkünft aus selbsständiger Arbeit.

    Da ich seit 2001 Einen Gewerbeschein besitze und auch entsprechend darüber Abrechne, was ich so nebenbei mache, nutze ich natürlich die Möglichkeit der Abschreibung. Da im Jahre 2003 ich doch erhebliche Ausgaben machte die ich für mein kleinens Kreativum nutze kam so ein Gewerbegewinn für 2003 von 22 € heraus.
    Jetzt mein mein Steuermensch, dass ich für 2003 nur meine Einkommenssteuer nach Steuerkarte machen soll, weil sich bei so einem Geringen Gewerbeeinkommen, die Rückzahlung eh nicht verändert und er sich eine Menge Arbeit spart.
    Für 2004 Rechnen wir dann wieder normal das Gewerbe mit ab.

    Gehts dass so einfach?
    Was passiert mit meinen Abschreibungen, wenn ich die so einfach mal ein Jahr nicht angebe? Klar die Software übernimmt die Tabellen und führt sie 2004 wieder auf, aber ich habe da schon bedenken, dass mir das FA auf die Finger haut.

    Danke für Eure Ratschläge im Voraus

    Der Baloo
    "wer nichts verändern will, wird auch das verlieren, was er bewahren möchte."
    - Gustav Heinemann -

  2. #2
    TP-Junior smiddy macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
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    26
    Das ist schlichtweg Falsch!!! Wenn Dein Stb Dir das wirklich so gesagt hat, wechsel den Stb

    Du bist auf Grund deines Gewerbes verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben! In dieser Steuererklärung müssen alle Angaben zu Deinen Einkünften wahrheitsgemäss gemacht werden. §§ 149 ff AO Das vorsätzliche weglassen von Einkünften ist Strafbar!

    Du bist auch verpflichtet eine Gewerbesteuererkl. abzugeben. Wie du deinen Abschluss zu machen hast, ergibt sich aus den §§ 242 ff HGB und §§ 140 ff AO

    Desweiteren bist Du auch verplichtet eine Umsatzsteuererkl. abzugeben, vorausgestzt, Du bist nicht nach dem UStG befreit. siehe § 1 UStG i.V.m § 4 UStG.


    Zu der Abschreibung: Wie oben schon beschrieben, musst Du eine Bilanz oder Überschuss-Rechnung machen. Wenn du Bilanzieren musst, musst Du deine Vermögensgegenstände und Schulden ausweisen. § 252 ff HGB!!! D.h. also, das Du deine Vermögensgegenstände mit den AK oder HK vermindert um die Abschreibung ansetzen musst!

    Gruss

    Thorsten
    Geändert von smiddy (27.02.2005 um 18:25 Uhr)

  3. #3
    TP-Member Der Baloo macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2003
    Beiträge
    41

    Thumbs up

    Guten Morgen Thorsten,

    vielen Dank erstmal für Deine Antwort.

    Der empfohlene Stb-Wechsel ist auch bereits erledigt, was wahrscheinlich auch Grund für sein Verhalten ist, aber ich habe leider noch für die Steuer 2003 bei ihm unterschrieben.

    Die beschriebenen Paragraphen werde ich mir mal genauer ansehen und entsprechend handeln. Denn ich denke, das was ich in meiner Bilanz und Steuererklärung angebe zur Einkommensminderung muss ja noch lange nicht vom FA anerkannt werden.

    Danke erst mal und eine schöne Woche.

    Der Baloo
    "wer nichts verändern will, wird auch das verlieren, was er bewahren möchte."
    - Gustav Heinemann -

  4. #4
    TP-Veteran rednug hilft, wo's geht rednug hilft, wo's geht rednug hilft, wo's geht
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    Jan 2005
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    Sachsen
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    1.531
    Hallo Baloo,

    sollte es ein "richtiger" Steuerberater sein, so weise ihn auf seine Pflichten hin, sonst muss er ran (bei z.Bsp. bewußter falscher Beratung). Vielleicht noch einmal miteinander reden, ansonsten weitergehen. Auch ein Gespräch mit dem für dich zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt kann nie schaden. Und du bist ein wenig abgesichert.
    Und keine Angst, weder Steuerberater noch Angestellte des Finanzamtes sind "Heilige".

    Viel Erfolg

    Gunder

  5. #5
    TP-Junior smiddy macht alles soweit korrekt
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    Feb 2005
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    26
    Das mit dem Finanzbeamten ist eine wirklich gute Idee. Ich würde auch mit dem neuen Stb über diesen Fall reden. Er wird Dir genau erklären, was Du zu tun hast. Auch wenn du die Erklärung für 2003 noch bei dem alten Stb machen lassen hast, bist Du nicht verpflichtet, diese auch zu unterschreiben.

    Nimm die Erklärung von 2003 und zeige diese deinem neuen Stb. Er wird sicherlich einmal drüber schauen und sein Wissen mit einbringen. Ich weiss allerdings nicht, ob er dies auch berechnen wird. Frag einfach mal nach. Dann bist Du auf der sicheren Seite!

    Gruss

    Thorsten

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