power-box.de
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 27.02.2005, 16:07   #1
TP-Member
 
Registriert seit: Jan 2003
Der Baloo macht alles soweit korrekt
Question

Abschreibung unterbrechen, geht dass?


Hi Zusammen,

ich brauch mal ne Meinung von Euch.

Mein Steuerberater, fummelt nun noch immer an der Steueerklärung für 2003 herum und kommt irgendwie nicht aus dem Quark.
Speziell mit dem Bereich Einkünft aus selbsständiger Arbeit.

Da ich seit 2001 Einen Gewerbeschein besitze und auch entsprechend darüber Abrechne, was ich so nebenbei mache, nutze ich natürlich die Möglichkeit der Abschreibung. Da im Jahre 2003 ich doch erhebliche Ausgaben machte die ich für mein kleinens Kreativum nutze kam so ein Gewerbegewinn für 2003 von 22 € heraus.
Jetzt mein mein Steuermensch, dass ich für 2003 nur meine Einkommenssteuer nach Steuerkarte machen soll, weil sich bei so einem Geringen Gewerbeeinkommen, die Rückzahlung eh nicht verändert und er sich eine Menge Arbeit spart.
Für 2004 Rechnen wir dann wieder normal das Gewerbe mit ab.

Gehts dass so einfach?
Was passiert mit meinen Abschreibungen, wenn ich die so einfach mal ein Jahr nicht angebe? Klar die Software übernimmt die Tabellen und führt sie 2004 wieder auf, aber ich habe da schon bedenken, dass mir das FA auf die Finger haut.

Danke für Eure Ratschläge im Voraus

Der Baloo
__________________
"wer nichts verändern will, wird auch das verlieren, was er bewahren möchte."
- Gustav Heinemann -
Der Baloo ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 27.02.2005, 18:16   #2
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2005
smiddy macht alles soweit korrekt
Das ist schlichtweg Falsch!!! Wenn Dein Stb Dir das wirklich so gesagt hat, wechsel den Stb

Du bist auf Grund deines Gewerbes verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben! In dieser Steuererklärung müssen alle Angaben zu Deinen Einkünften wahrheitsgemäss gemacht werden. §§ 149 ff AO Das vorsätzliche weglassen von Einkünften ist Strafbar!

Du bist auch verpflichtet eine Gewerbesteuererkl. abzugeben. Wie du deinen Abschluss zu machen hast, ergibt sich aus den §§ 242 ff HGB und §§ 140 ff AO

Desweiteren bist Du auch verplichtet eine Umsatzsteuererkl. abzugeben, vorausgestzt, Du bist nicht nach dem UStG befreit. siehe § 1 UStG i.V.m § 4 UStG.


Zu der Abschreibung: Wie oben schon beschrieben, musst Du eine Bilanz oder Überschuss-Rechnung machen. Wenn du Bilanzieren musst, musst Du deine Vermögensgegenstände und Schulden ausweisen. § 252 ff HGB!!! D.h. also, das Du deine Vermögensgegenstände mit den AK oder HK vermindert um die Abschreibung ansetzen musst!

Gruss

Thorsten

Geändert von smiddy (27.02.2005 um 18:25 Uhr).
smiddy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2005, 09:25   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Jan 2003
Der Baloo macht alles soweit korrekt
Thumbs up

Guten Morgen Thorsten,

vielen Dank erstmal für Deine Antwort.

Der empfohlene Stb-Wechsel ist auch bereits erledigt, was wahrscheinlich auch Grund für sein Verhalten ist, aber ich habe leider noch für die Steuer 2003 bei ihm unterschrieben.

Die beschriebenen Paragraphen werde ich mir mal genauer ansehen und entsprechend handeln. Denn ich denke, das was ich in meiner Bilanz und Steuererklärung angebe zur Einkommensminderung muss ja noch lange nicht vom FA anerkannt werden.

Danke erst mal und eine schöne Woche.

Der Baloo
__________________
"wer nichts verändern will, wird auch das verlieren, was er bewahren möchte."
- Gustav Heinemann -
Der Baloo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2005, 11:52   #4
TP-Veteran
 
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sachsen
rednug bringt sich richtig einrednug bringt sich richtig ein
Hallo Baloo,

sollte es ein "richtiger" Steuerberater sein, so weise ihn auf seine Pflichten hin, sonst muss er ran (bei z.Bsp. bewußter falscher Beratung). Vielleicht noch einmal miteinander reden, ansonsten weitergehen. Auch ein Gespräch mit dem für dich zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt kann nie schaden. Und du bist ein wenig abgesichert.
Und keine Angst, weder Steuerberater noch Angestellte des Finanzamtes sind "Heilige".

Viel Erfolg

Gunder
rednug ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2005, 17:28   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2005
smiddy macht alles soweit korrekt
Das mit dem Finanzbeamten ist eine wirklich gute Idee. Ich würde auch mit dem neuen Stb über diesen Fall reden. Er wird Dir genau erklären, was Du zu tun hast. Auch wenn du die Erklärung für 2003 noch bei dem alten Stb machen lassen hast, bist Du nicht verpflichtet, diese auch zu unterschreiben.

Nimm die Erklärung von 2003 und zeige diese deinem neuen Stb. Er wird sicherlich einmal drüber schauen und sein Wissen mit einbringen. Ich weiss allerdings nicht, ob er dies auch berechnen wird. Frag einfach mal nach. Dann bist Du auf der sicheren Seite!

Gruss

Thorsten
smiddy ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Recht & Co
Abschreibung unterbrechen, geht dass? Abschreibung unterbrechen, geht dass?
« Vertragsabschluss: Lediglich online?! | Mitwirkung bei Steuerangelegenheiten »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
effekt (sound) geht, link geht "bedingt"?! rhama Webdesign & Co. 3 16.02.2005 11:34
Datei-Download - geht - geht nicht - ... T-Storm Traum-Dynamik 3 23.06.2004 17:16
Klage um Links auf Unterseiten geht weiter PortalNews Traum-News 0 11.03.2003 16:53


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:13 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67