Das ist schlichtweg Falsch!!! Wenn Dein Stb Dir das wirklich so gesagt hat, wechsel den Stb
Du bist auf Grund deines Gewerbes verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben! In dieser Steuererklärung müssen alle Angaben zu Deinen Einkünften wahrheitsgemäss gemacht werden. §§ 149 ff AO Das vorsätzliche weglassen von Einkünften ist Strafbar!
Du bist auch verpflichtet eine Gewerbesteuererkl. abzugeben. Wie du deinen Abschluss zu machen hast, ergibt sich aus den §§ 242 ff HGB und §§ 140 ff AO
Desweiteren bist Du auch verplichtet eine Umsatzsteuererkl. abzugeben, vorausgestzt, Du bist nicht nach dem UStG befreit. siehe § 1 UStG i.V.m § 4 UStG.
Zu der Abschreibung: Wie oben schon beschrieben, musst Du eine Bilanz oder Überschuss-Rechnung machen. Wenn du Bilanzieren musst, musst Du deine Vermögensgegenstände und Schulden ausweisen. § 252 ff HGB!!! D.h. also, das Du deine Vermögensgegenstände mit den AK oder HK vermindert um die Abschreibung ansetzen musst!
Gruss
Thorsten


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