Hallo zusammen,
vielen Dank für die Kommentare.
Ich gehe nochmal etwas detaillierter auf die Sache ein:
Google bietet im Rahmen von Google Adwords Werbeschaltungen an. Der Vertrag wird mit Google, Irland geschlossen. Irland ist, soweit ich weiß Mitglied der EG. Die Leistung wird in Deutschland erbracht.
Beide Vertragsparteien geben Ihre Ust. Ident.Nr. an. Die Rechnung wird wie oben beschrieben ausgestellt.
§13 b bringe ich hier also nicht zur Anwendung.
Das mache ich aber zum Beispiel bei Ebay Rechnungen, die von Ebay Int. AG, Bern, Schweiz ausgestellt werden. Hier bekomme ich auch Nettorechnungen. Dann buche ich die Mwst. seperat auf 1786, [Umsatzsteuer nach § 13b UStG 16 %]. Diese wird dann automatisch auf 1579, [Anrechenbare Vorsteuer nach § 13b UStG 16 %] gebucht. EBay selber müßte ich dann wohl auf ja auf 3120, [Leistg.,f.d.d. Leistungsempf. d. Steuer n. §13b UStG schuldet 16% VSt u. USt], oder auf 3140, [Leistg.,f.d.d. Leistungsempf. d. Steuer n. §13b UStG schuldet o.VSt u. 16% USt]. Da bin ich mir nicht sicher, tippe ja 3140...
Was mich allerdings stutzig macht, bzw. was ich nicht verstehe ist, warum Ebay auch eine Ust.Id. Nr. hat (50850

und auch eine EU-Umsatzsteuer Identifikationsnummer in der Form EU528000047 und diese auch auf den Rechnungen ausweist. (Schweiz-EU = ?).
Vielleicht kann mir das jemand erklären, welche Bewandnis diese EU Nummer hat ob ich ich das sonst alles richtig mache.
LG,
Rebecca