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28.02.2005, 23:02
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2003
Ort: Hamburg
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Mahnung ohne Unterschrift gültig?
Hallo liebe Leute!
Hab da eine Sache, welche ich nicht einsehe.
Vorgeschichte:
Habe mir vor 2 Jahren Webspace bei einem, mir im nachhinein sehr unserlösen, Anbieter bestellt. Webspace angeblich sofort eingerichtet gewesen, konnte mich jedoch erst nach 7 Tagen dort einloggen und Daten hochladen.
Damals war ich klein und dumm, und erkannte eine derartige unseriösität nicht. Ok, erste Rechnung bekommen (3 Monate berechnung), und bezahlt. Davor habe ich per Brief den Space gekündigt. Ich dachte das die Sache damit erledigt wäre, bekam aber auch keine Antwort. Nach gut !einem! Jahr, bekam ich eine weitere Rechnung. Dies habe ich nicht eingesehen, und wollte den Geschäftsführer kontaktieren. Pustekuchen! Emails: Keine Reaktion. Supportline: 0190 (da ruf ich sicherlich nicht an, schon weil von meinem Telefonanbieter 0190 Nummern gesperrt sind)! Anruf bei der Auskunft, Privatnummer bekommen: Keiner zu erreichen.
Nach langem herumsuchen, habe ich eine !2te! Website gefunden, wo Webspacepakete angeboten werden, vom gleichen Anbieter. Dazu muss ich sagen, das beide Seiten kaum ausgebaut, unübersichtlich und verwirrend sind. Dann habe ich eine weitere Telefonnummer gefunden, 0180er Nummer. Beim ersten Versuch, niemand erreicht. Zweiter Versuch klappte. Habe dem Herrn mitgeteilt das ich die Leistung lang nicht in Anspruch genommen habe, und auch eine Kündigung meinerseits verschickt wurde. Ausserdem habe ich ihn auf den schlechten Support, und die Erreichbarkeit der Kontaktperson bemängelt. Der Herr meinte zu mir, das nie eine Kündigung eingegangen ist, und ich die Rechnung zahlen soll. Worauf ich ihn sagte, das ich das nicht tun werde, weil ich unter anderem 1 Jahr lang keine Rechnung bekommen habe, und die Leistung gar nicht in Anspruch genommen wurde, und nich in Anspruch genommen werden konnte.
Habe die Rechnung ignoriert, und jetzt eine !2te! Mahnung bekommen, ohne eine erste bekommen zu haben. Per eMail als PDF Anhang. Kein Datum. Da ist wohl ein Kiddie am Werk.
Da der Anbieter sehr unseriös ist, und seine Leistungen als Anbieter nicht vollbracht hat, bin ich der Meinung die Rechnung nicht zahlen zu müssen. Einspruch habe ich ja erhoben.
Mir geht es halt um die !2te! (ohne das eine erste folgte) Mahnung, ohne Datum & Unterschrift. Zudem hat er mir !2! Tage noch Zeit gegeben zu zahlen, was schon gar nicht klappen kann aufgrund der Überweisungszeit der Bank.
Wie würdet ihr handeln? Rege mich echt auf über sowas... 
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28.02.2005, 23:51
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#2
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2005
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Hallo,
wenn es so ist, das Du die Leistung nicht in Anspruch nehmen konntest, hat er, vorausgesetzt der Vertrag ist von dieser Leistung abhängig, seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt. => Kein Anspruch auf Zahlung der Leistung.
Man müsste sich allerdings auch mal die AGB´s anschauen was darin steht. Es kann auch sein, das die Leistung erst nach Zahlung zu erbringen ist.
Hast Du Einspruch gegen die Mahnung oder gegen die Rechnung eingelegt. ggf. Fristen auch beachtet?
Wie wurde die Kündigung verschickt? Einschreiben oder normal per Post? Du bist hier, soweit ich weiss, in der Beweispflicht. Dies ist fast nur beim Einschreiben möglich.
Zu der Mahnung:
Ich meine, dass es nicht wichtig ist ob ein Datum drauf ist oder nicht. Wichtig ist nur, wann sie als Bekannt gilt.
Ich würde in diesem Fall einen RA aufsuchen und nach Rat fragen. Anwälte geben eigentlich kostenlos kurze Auskunft. Da bist Du eigentlich auf der sicheren Seite. Denn der Anbieter kann jetzt einen Mahnbescheid (vorausgesetzt die 2te Mahnung ist rechtswirksam!) gegen die erwirken, und Du bist dann erstmal in der Beweispflicht, das die Rechnung nicht rechtswirksam ist.
Gruss
Thorsten
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01.03.2005, 00:12
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2003
Ort: Hamburg
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Das mit der Mahnung ist halt das Merkwürdige. Im Email Betreff steht "1te Mahnung", in der Mahnung selbst "2te Mahnung". Da scheint einiges nicht zu stimmen bei denen... Vor allem hat der Herr wie gesagt 2 Internetseiten, mit verschiedenen AGB's.
Rechnung bekomme ich von Firma Y. Bestellt habe ich bei Firma X und auch deren AGB's akzeptiert, und nicht die von Firma Y. Komische Sache.
Es ist kein hoher Betrag, finde aber nur wenn man den jetzt ohne was zu sagen zahlt, macht der so weiter und mehrere Kunden haben dann evtl. weiterhin Probleme.
Ich finde das sich sowas einfach nicht gehört.
Weiss nicht ob ich hier die URLS posten sollte, der 2 "Firmenseiten"...
Thema Rechnungen und eMail: Ist das nicht so, das Rechnungen nur wirksam mit einer Digitalen Signatur sind?
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01.03.2005, 00:43
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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1. Du bist hinsichtlich des Zugangs der Kündigung beweispflichtig. Kannst du dies nicht beweisen - aber die Firma einen unterschriebenen Vertrag vorlegen - wird die Fa. Recht bekommen.
2. Ein Webhosting-Vertrag ist sicherlich nicht von der Entgegennahme der Leistung abhängig, sodass dies kein Argument dafür ist, dass der Vertrag nicht mehr bestand.
3. Ich kenne keine Vorschrift, nach der ein Datum Pflicht ist (außer nach dem UstG bzgl. der Möglichkeit, die Rechnung bei der Vorsteuer geltend zu machen, was aber hier irrelevant ist).
4. Die fehlende Unterschrift könnte darauf hindeuten, dass ein Schriftstück nicht in den Rechtsverkehr gelangen sollte. Jedoch ist es bei eMails nicht üblich, diese zu unterschreiben.
5. Sowohl Mahnung als auch Rechnung können natürlich per eMail verschickt werden und sind voll gültig. Eine nicht signierte Rechnung berechtigt den Empfänger lediglich nicht zum Vorsteuerabzug.
Die Lage sieht also nicht so rosig aus meiner Meinung nach...
__________________
Hello again!
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01.03.2005, 00:56
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2005
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Du hast einen Vertrag mit z.B. Firma x gemacht. Solange der Vertrag rechtswirksam ist, darf natürlich auch nur die Firma x eine Rechnung schreiben. Firma y interessiert nicht, da mit dieser Firma kein Vertragsverhältnis eingegangen wurde. Die AGB´s der Firma y müssen dich auch nicht interessieren.
Anders sieht es glaube ich aber aus, wenn die Firma x durch die Firma y vertreten wird (z.B. Prokura oder Handlungsvollmacht). Bei Prokura muss es allerdings im HR eingetragen sein. Bei Handlungsvollmacht muss er mit einem Vollmachtsverhältnis ausdrückenden Zusatz zeichnen.
Ich würde aber wirklich mal einen RA zu rate ziehen. 100% kann ich das leider nicht sagen wie es mit der "Vertretung" durch die andere Firma aussieht.
Gruss
Thorsten
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01.03.2005, 08:16
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2003
Ort: Hamburg
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Mal zum Vertrag: Ein schriftlicher Vertrag besteht nicht. Zur Bestellung musste man eine email schreiben, mit Adressdaten und gewünschtem Paket, in dem Sinne habe ich ja nicht mal den AGB's zugestimmt...
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02.03.2005, 08:05
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Ich ganze hört sich sehr kompliziert an. Vertrag nur per E-Mail? Kann damit der Anbieter beweisen das ein Vertag zustande gekommen ist? Mahnung von a Vertrag mit b - im Zweifel Mahnung ignorieren?
Es wurde schon öfter gesagt: geh zum Rechtsanwalt und lass Dich beraten. Ein Scheiben von einem kann schon wunder wirken.
Zu den Kosten. Ich würde schätzen, dass eine 1,5fache Geschäftsgebühr fällig wird bei einer Einigung vielleicht nocheinmal 1,6 oder so. Ich kann das nicht ausrechnen, aber was ist wohl die Forderung bei - recht wenig.
Ein Beispiel 1,5fach ist bei 7500 Euro = ca. 500 Euro. Teuer kann es nicht werden.
__________________
Gruß Sebastian
Webdesign und viel mehr http://lauff.info
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