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28.02.2005, 23:21
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#1
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
Ort: Stuttgart
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steuererklärung (privat)
hi leute,
es geht hier um meine private steuererklärung die ich gerade mache. hab dazu einige fragen und vielleicht könnt ihr mir da weiter helfen. mache die steuererklärung mit den programm steuer-spar-erklärung 2005 plus.
hier die fragen:
1. hab das programm über ebay ersteigert. im punkt steuerberatungskosten kann man das programm absetzen. da ich das programm privat gekauft habe, habe ich natürlich auch keinen beleg dafür. kann ich das programm auch ohne beleg absetzen oder ist das nicht möglich?
2. bin grad im punkt "sonstige außergewöhnliche belastungen". ist es möglich kosten für heilpraktiker, krankengymnastik und auch die praxisgebühr abzusetzen? was muss ich dabei beachten? oder geht das nur in bestimmten fällen?
3. bei der lohnsteuerbescheinigung mus ich die eTIN nr eingeben. die steht aber nicht auf meiner lohnsteuerbescheinigung. wo krieg ich die her? vom finanzamt?
danke schon mal für die antworten. 
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01.03.2005, 00:08
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#2
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2005
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Hallo,
1. Ohne Beleg auch keine Kosten. Die Frage ist halt nur, ob das FA es auch prüfen wird ob Du wirklich die Kosten bzw den Beleg dazu hast. Ansetzen würde ich es in jedem Fall. Versuch ist es wert.
Du hast doch auch eine Mail von E-Bay bekommen, dass Du dieses Produkt zu "diesem" Preis auch ersteigert hast. Die Frage ist nur, ob es auch als Beleg dafür gilt. Kann ich Dir leider nicht beantworten.
2. Die Kosten für den Heilpraktiker usw kannst Du geltend machen. Im §33 EStG ist allerdings eine Tabelle mit der zumutbaren Eigenbelastung. Schau die Tabelle mal an und prüfe, ob Du die Kosten sich auswirken werden.
3. eTin Nr. brauchst Du nicht eintragen. Die wirst Du auch nirgendswo auf der Lohnsteuerkarte finden.
Gruss
Thorsten
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01.03.2005, 09:59
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
Ort: Stuttgart
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hi smiddy,
danke für deine antworten:
1. dann schreib ich es mal rein und wenn die mich nach einen beleg fragen dann hab ich halt keinen. anderer seits könnten die ja dann denken das es eine raubkopie ist. könnte mir dadurch etwas negatives passieren?
die ebay bestätigung gillt da bestimmt nicht als beleg. zudem hab ich bei preis 44,95 euro eingetragen (was auch der marktpreis des programms ist) ersteigert hab ich es aber für 19 euro (ohne porto).
2. laut den programm ist die grenze bei etwa 430 euro. also lohnt es sich schon für mich. dann muss ich wohl eine kopie der ganzen beläge einfügen.
3. ist es auch dann nicht nötig wenn ich die steuererklärung per elter ans finazamt transferiere? hab die vom finazamt mal angemailt und denen gebeten mir meine etin nr zu mailen.
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01.03.2005, 11:56
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2005
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Also auch bei Elster ist es nicht nötig die etin anzugeben. Wie Du sicherlich schon bemerkt hast, hast Du für 2005 keine Steuerkarte mehr bekommen. Das liegt daran, dass die Arbeitgeber den Lohnsteuernachweis jetzt direkt an das FA übermitteln müssen. Du bekommst nur noch eine Bescheinigung wo dann deine etin nr. drauf steht.
Du wirst die etin also erst bei Deiner 2005er Erklärung brauchen und dann teilt sie dir der Arbeitgeber mit.
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01.03.2005, 16:06
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
Ort: Stuttgart
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ok, danke. hab jetzt aber noch ne frage. im programm steht das das finanzamt spenden bis zu einer höhe von 100 euro ohne belege erstattet. ist das korrekt?
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01.03.2005, 16:19
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2005
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Das heisst nur, dass das FA keine Spendenbescheinigung mehr braucht. Dafür musst Du aber dann einen Zahlungsbeleg z.B. Kontoauszugskopie abgeben. Ohne diesen, wird das FA die Spende nicht anerkennen.
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01.03.2005, 18:25
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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ok, danke. hab jetzt aber noch ne frage. im programm steht das das finanzamt spenden bis zu einer höhe von 100 euro ohne belege erstattet. ist das korrekt?
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Viele Finanzämter erkennen diesen Betrag an, wenn Du Glaubhaft nachweißt, dass Dir diese Kosten auch wirklich entstanden sind. Schreibst Du eine Anlage in der Du z.B. aufführst diverse Kleinspenden, Klingelbeutel etc. liegen die Chancen gut das diese auch anerkannt werden. Ein Rechtanspruch darauf hast Du nur, wenn Du die Zahlung (Beitrag smiddy) nachweißt.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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01.03.2005, 19:38
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
Ort: Stuttgart
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na gut, hab da aber noch eine andere frage. muss ich wenn ich im jahr 04 eine bestimmte zeit arbeitslos war das in der steuererklärung reinschreiben?
und wie ist das mit der entfernungspauschale? gibt man da den weg von daheim bis zur arbeit an oder hin UND zurück?
Geändert von joextra (01.03.2005 um 19:45 Uhr).
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01.03.2005, 19:56
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
Ort: PB
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Zitat:
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Zitat von joextra
und wie ist das mit der entfernungspauschale? gibt man da den weg von daheim bis zur arbeit an oder hin UND zurück?
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ich dächte es zählt nur eine Tour, also einmal von zu daheim zur Arbeit, mehr nicht....
Grüße von Gusi123
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Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt! A.E. 
...nur hier wäre es gut, etwas mehr Wissen zu haben
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01.03.2005, 22:40
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
Ort: Stuttgart
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aber sicher bist du dir da nicht oder? kann noch jemand eine antwort geben.
mir ist da noch was anderes eingefallen. habe fondsanteile bei franklin tempelton (sparprogramm). das ist mir aber ein bisschen zu kompliziert. kann man so etwas aufs nächste jahr verschieben oder gibts strafen vom finanzamt?
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01.03.2005, 22:45
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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na gut, hab da aber noch eine andere frage. muss ich wenn ich im jahr 04 eine bestimmte zeit arbeitslos war das in der steuererklärung reinschreiben?
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Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung sind auf der Anlage N (Mittelfeld) anzugeben. Dort ist ebenfalls das ggf. erhaltene Arbeitslosengeld zu erfassen.
Zitat:
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und wie ist das mit der entfernungspauschale? gibt man da den weg von daheim bis zur arbeit an oder hin UND zurück?
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Der gesetzliche Kilometerpauschbetrag ist grundsätzlich mit der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu multiplizieren. Damit sind Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten.
Gruß Epic03
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01.03.2005, 22:46
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#12
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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mir ist da noch was anderes eingefallen. habe fondsanteile bei franklin tempelton (sparprogramm). das ist mir aber ein bisschen zu kompliziert. kann man so etwas aufs nächste jahr verschieben oder gibts strafen vom finanzamt?
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Einkommensteuerlich gilt das Zufluss, Abflussprinzip. Die Einkünfte sind also in dem Jahr zu erklären in dem sie zugeflossen sind.
Gruß Epic03
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01.03.2005, 23:40
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#13
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
Ort: Stuttgart
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reicht es wenn ich die gesammten arbeitsloseneinkünfte zusammenzähle und eintrage oder muss ich einen nachweiß einbringen?
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01.03.2005, 23:51
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#14
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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reicht es wenn ich die gesammten arbeitsloseneinkünfte zusammenzähle und eintrage oder muss ich einen nachweiß einbringen?
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Du hast von Deiner Agentur für Arbeit eine Bescheinigung bekommen wo Dir der Betrag für das Finanzamt mitgeteilt wurde. Diese Bescheinigung ist auch dem Finanzamt vorzulegen.
Gruß Epic03
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01.03.2005, 23:54
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#15
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
Ort: Stuttgart
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ähm, hab ich das? meinst du den schein wo draufsteht wieviel ich € ich wöchentlich beziehe?
woher weißt du eigentlich so viel? bist du steuerberater?
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