Hallo,
1. Ohne Beleg auch keine Kosten. Die Frage ist halt nur, ob das FA es auch prüfen wird ob Du wirklich die Kosten bzw den Beleg dazu hast. Ansetzen würde ich es in jedem Fall. Versuch ist es wert.
Du hast doch auch eine Mail von E-Bay bekommen, dass Du dieses Produkt zu "diesem" Preis auch ersteigert hast. Die Frage ist nur, ob es auch als Beleg dafür gilt. Kann ich Dir leider nicht beantworten.
2. Die Kosten für den Heilpraktiker usw kannst Du geltend machen. Im §33 EStG ist allerdings eine Tabelle mit der zumutbaren Eigenbelastung. Schau die Tabelle mal an und prüfe, ob Du die Kosten sich auswirken werden.
3. eTin Nr. brauchst Du nicht eintragen. Die wirst Du auch nirgendswo auf der Lohnsteuerkarte finden.
Gruss
Thorsten


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