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Das dürfen nur bestimmte Berufsgruppen. z.B. Stb, RA oder WP
Wenn Du für Unternehmen oder Privat z.B. eine USt-VA erstellst, ist das schon eine steuerliche Beratung. => dürfen nur die o.g. Berufsgruppen und noch einige wie z.B. vBP. Du darfst als Unternehmensberaterin nur die Buchführung erstellen, auswerten darfst du sie aber nicht.
Genauso ist es auch bei Steuererklärungen so!
Kurz gesagt: Du darst keinerlei Steuer- oder Rechtsberatung machen => dann darfst Du natürlich auch keine Rechnung für solche arbeiten stellen.
Gruss
Thorsten
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