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Thema: Mitwirkung bei Steuerangelegenheiten

  1. #1
    TP-Newbie Sundance macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Mar 2005
    Beiträge
    3

    Mitwirkung bei Steuerangelegenheiten

    Hallo,
    ich möchte mich als Unternehmensberaterin selbständig machen. Darf ich für Privatpersonen und Firmen die Umsatzsteuervoranmeldung und Steuerklärung durchführen und dafür Rechnungen stellen? Oder ist dies nur Steuerberatern erlaubt?

  2. #2
    TP-Junior smiddy macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2005
    Beiträge
    26
    Das dürfen nur bestimmte Berufsgruppen. z.B. Stb, RA oder WP

    Wenn Du für Unternehmen oder Privat z.B. eine USt-VA erstellst, ist das schon eine steuerliche Beratung. => dürfen nur die o.g. Berufsgruppen und noch einige wie z.B. vBP. Du darfst als Unternehmensberaterin nur die Buchführung erstellen, auswerten darfst du sie aber nicht.

    Genauso ist es auch bei Steuererklärungen so!

    Kurz gesagt: Du darst keinerlei Steuer- oder Rechtsberatung machen => dann darfst Du natürlich auch keine Rechnung für solche arbeiten stellen.

    Gruss

    Thorsten

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