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Thema: Muss ich in jedem Fall eine Rechnung schreiben ?

  1. #1
    TP-Newbie Lachgummy macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Oct 2004
    Beiträge
    4

    Muss ich in jedem Fall eine Rechnung schreiben ?

    Hallo,
    ich stehe gerade auf dem Schlauch. Ich bin Kleinunternehmer und habe gerade erst angefangen.

    Ich habe hier schon viel gelesen und erfahren, dass jeder eine Rechnung schreiben muss - nicht zuletzt auch für das Finanzamt.

    Doch ich weiß nicht so recht, was ich mit einer Rechnung anstellen soll.

    Ich bin Webmaster und habe eine Seite, auf der ich zu anderen kommerziellen Seiten verlinke. Diese Seiten zahlen mir dann eine Umsatzbeteiligung.
    Aber das ganze Berechnen, Erfassen und auch die Abrechnung geht von diesen Seiten aus. D.h ich bekomme von denen eine Abrechnung und das Geld überwiesen und musste noch nie denen eine Rechnung schicken.

    Meine Frage: Was mache ich denn nun mit meiner Rechnung? Muss ich die trotzdem schreiben und einfach nur für mich abheften und dem Finanzamt zeigen oder muss ich denen auch eine Rechnung schicken ?

    Gruß,
    Lachgummy

  2. #2
    TP-Junior smiddy macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2005
    Beiträge
    26
    So wie ich das jetzt verstehe sind das dann Provisionen die Du bekommst. Dann musst Du auch keine Rechnung schreiben. Was steht denn in der Abrechnung die Du bekommst drin?

    Wenn es Provisionen sind, reichen die Abrechnungen völlig aus. Du bekommst ja kein Geld für irgendwelche Leistungen die Du berechnest sonder eine Umsatzbeteiligung.

    Gruss

    Thorsten

  3. #3
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Mar 2004
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    Norddeutschland
    Beiträge
    1.042
    Wenn der Leistungsempfänger über die erbrachte Leistung mit Gutschrift abrechnet gilt diese als eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung sofern sie die Angaben des § 14 (4) UStG enthält. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Abrechnung per Gutschrift vor der Abrechnung einvernehmlich vereinbart war, die Gutschrift dem Leistenden zugegangen ist und dieser der Gutschrift nicht widerspricht.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

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