Ich glaube, der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistungspflicht, unterschiedet sich zum einen in der Beweislast.
Während der Garantiezeit hat der Händler die Beweislast. Das heißt, er muss dem Kunden ein Verhalten Nachweisen, daß den Defekt durch unsachgemäße Benutzung verursacht wurde.
Während der Gewährleistungspflicht ist es genau umgekehrt. Der Kunde muss Beweisen können, daß er die defekte Ware eben nicht unsachgemäß Benutzt hat und damit den Fehler nicht zu verschulden hat.
Soweit ich weiß sin sowohl Garantie und Gewährleistung Pflicht. Die Gewährleistungspflicht dauert aber länger.
Es gibt aber auch Waren die von einer Garantie/Gewährleistungspflicht ausgenommen sein können..
Oder beim Privat(ver)kauf..
Nagel mich jetzt bitte nicht allzu sehr darauf fest, daß ist nur das, was ich mir bei unzähligen Radiobeiträgen gemerkt habe...


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