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02.03.2005, 11:50
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2005
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Belege ab wann steuerlich relevant?
Hallo,
ich habe zum 1.3.05 ein Gewerbe angemeldet, weil ich ab diesen Zeitpunkt meine Tätigkeit offiziell begonnen habe. Nun habe ich aber im Januar und Februar schon eingekauft (Materialien, Bürokrams etc.). Kann ich das als ganz normale Belege numerieren und bei der EÜR als Ausgaben deklarieren oder kann ich das erst mit Käufen ab dem 1.3.? Sorry für die vielleicht ein wenig naive Frage, aber ich habe dazu bisher keine Infos finden können.
Danke & Gruß
Andy
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02.03.2005, 17:49
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#2
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
Ort: PB
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Also ich bin auch ein Neulingchen, aber ich glaube mich zu erinnern, das man da irgendwie eine Umst-Voranmeldung für den (die) vorherigen Monat(e), also vor der Gewerbeanmeldung machen kann...aber so sicher bin ich mir da jetzt auch nicht. Über die Suche müßte das hier aber irgendwo zu finden sein....*grübel* ne, habs grad nicht im Kopf wo ich das gelesen hatte....kann aber auch total falsch liegen...warte ma besser auf jemanden, der das genau weiß....
Gruß Gusi123
__________________
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt! A.E. 
...nur hier wäre es gut, etwas mehr Wissen zu haben
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02.03.2005, 17:52
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2005
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danke, aber es geht mir hier nur um die "normale" Steuer. Ich bin KLeinunternehmer und klinke mich bei der USt. aus, daher gehts nur um die normale Einnahme-Ausgabe-Sache.
Danke aber trotzdem
Vielleicht ist ja ein Experte unter uns, der mir das beantworten kann?
Danke...
Andy
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02.03.2005, 18:15
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sachsen
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Soweit ich weiß, muss innerhalb von 4 Wochen dein Gewerbe angemeldet sein.
Somit dürften auch Rechnungen innerhalb von 4 Wochen anerkannt werden.
Finanzamt fragen, da dort eigentlich die richtige Auskunft kommen müßte - oder?
Gunder
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02.03.2005, 19:39
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Guckt mal bitte alle nach dem Stichwort Vorweggenommen Betriebsausgaben, dazu habe ich schon etliche Beiträge geschrieben. Kurzantwort ist ja, die Kosten können als Vorweggenommen Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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