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Alt 02.03.2005, 11:50   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2005
QAndy2001 macht alles soweit korrekt

Belege ab wann steuerlich relevant?


Hallo,

ich habe zum 1.3.05 ein Gewerbe angemeldet, weil ich ab diesen Zeitpunkt meine Tätigkeit offiziell begonnen habe. Nun habe ich aber im Januar und Februar schon eingekauft (Materialien, Bürokrams etc.). Kann ich das als ganz normale Belege numerieren und bei der EÜR als Ausgaben deklarieren oder kann ich das erst mit Käufen ab dem 1.3.? Sorry für die vielleicht ein wenig naive Frage, aber ich habe dazu bisher keine Infos finden können.

Danke & Gruß
Andy
QAndy2001 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 02.03.2005, 17:49   #2
TP-Member
 
Registriert seit: Feb 2005
Ort: PB
gusi123 macht alles soweit korrekt
Also ich bin auch ein Neulingchen, aber ich glaube mich zu erinnern, das man da irgendwie eine Umst-Voranmeldung für den (die) vorherigen Monat(e), also vor der Gewerbeanmeldung machen kann...aber so sicher bin ich mir da jetzt auch nicht. Über die Suche müßte das hier aber irgendwo zu finden sein....*grübel* ne, habs grad nicht im Kopf wo ich das gelesen hatte....kann aber auch total falsch liegen...warte ma besser auf jemanden, der das genau weiß....

Gruß Gusi123
__________________
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt! A.E.
...nur hier wäre es gut, etwas mehr Wissen zu haben
gusi123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2005, 17:52   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2005
QAndy2001 macht alles soweit korrekt
danke, aber es geht mir hier nur um die "normale" Steuer. Ich bin KLeinunternehmer und klinke mich bei der USt. aus, daher gehts nur um die normale Einnahme-Ausgabe-Sache.

Danke aber trotzdem

Vielleicht ist ja ein Experte unter uns, der mir das beantworten kann?

Danke...
Andy
QAndy2001 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2005, 18:15   #4
TP-Veteran
 
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sachsen
rednug bringt sich richtig einrednug bringt sich richtig ein
Soweit ich weiß, muss innerhalb von 4 Wochen dein Gewerbe angemeldet sein.
Somit dürften auch Rechnungen innerhalb von 4 Wochen anerkannt werden.
Finanzamt fragen, da dort eigentlich die richtige Auskunft kommen müßte - oder?

Gunder
rednug ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2005, 19:39   #5
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Guckt mal bitte alle nach dem Stichwort Vorweggenommen Betriebsausgaben, dazu habe ich schon etliche Beiträge geschrieben. Kurzantwort ist ja, die Kosten können als Vorweggenommen Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
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