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Alt 02.03.2005, 10:56   #1
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klammhaken macht alles soweit korrekt

Freiberufler Recht


Darf ein Freiberufler (Ingenieurbüro mit Steuernummer aber ohne Gewerbeschein) im Rahmen eines SW-Projektes (B2B Shop) eine eingekaufte Standard SW durchreichen, also weiter verkaufen?
Oder gilt das schon als ein Handel und ist deshalb nicht möglich?
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Alt 02.03.2005, 18:21   #2
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Darf ein Freiberufler (Ingenieurbüro mit Steuernummer aber ohne Gewerbeschein) im Rahmen eines SW-Projektes (B2B Shop) eine eingekaufte Standard SW durchreichen, also weiter verkaufen?
Oder gilt das schon als ein Handel und ist deshalb nicht möglich?
Wenn Du die Frage so formulieren kannst das ich sie auch verstehe kann ich Dir vieleicht helfen. SW-Projekt sagt mir leider so gar nichts gerade.

Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Alt 02.03.2005, 21:43   #3
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klammhaken macht alles soweit korrekt

Nähere Erläterung zu Freiberufler Recht


Danke Epic, für die prompte Reaktion . Das SW-Projekt, um das es geht ist ein Shop den ein großes Unternehmen zum Verkauf von Materialien an andere Unternehmen aufbauen will (B2B = Business to Business).

Dazu wird auch ein Programm für einige tausend € eingekauft, das auf die Gegebenheit des Verkäuferunternehmens angepasst wird. Das Projekt wird ein mehrfaches des Programmes kosten.

Meines Wissens darf ein Freiberufler ohne Gewerbeschein nicht handeln.
Ist das "Durchreichen" dieses Programmes, also Einkauf, Anpassen und Verkauf, innerhalb des gesamten Projektes als Handel aufzufassen oder nicht und wer könnte etwas dagegen haben?
klammhaken ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2005, 13:39   #4
TP-Veteran
 
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Hallo klammhaken,

prüfe ob die Anwendung der Abfärberegelung (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) auf Dich zutreffen könnte. Werden z.b. in einer Sozietät außer der freiberuflichen Tätigkeit auch noch gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt, gilt die gesamte gemeinschaftliche Tätigkeit als Gewerbebetrieb. Trifft das bei Dir nicht zu wäre die Frage um was für Summen es sich handelt. Ich wäre der Meinung, das solange für das einzelnen Geschäft keine Gewerbesteuer anfallen würde es kein Problem sein sollte diesen einmaligen Vorgang mit in Deiner freiberuflichen EÜR zu verbuchen.

Auskunft ohne Gewähr, da die Frage schon sehr speziell ist.

Hoffe trotzdem geholfen zu haben.

Gruß Epic03
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Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2005, 14:49   #5
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klammhaken macht alles soweit korrekt
Vielen Dank an Epic für die Hinweise.
klammhaken ist offline   Mit Zitat antworten
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