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FAQ Gründung
Wer kann sich selbständig machen, welche Kosten kommen auf mich zu?
Grundsätzlich, ist es jeder natürlichen Person ab 18 Jahren möglich sich selbständig zu machen.
ABER, u.a. der §112 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erlaubt es, mit Zustimmung der Eltern UND(!) des Vormundschaftsgerichtes,
in eigener Verantwortung (!) einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen.
Was muss tun wenn ich noch nicht volljährig bin?
Wichtig ist, das du mit deinen Eltern von Anfang an offen über deine Idee bzw dein Vorhaben sprichst und diese auch damit einverstanden sind - ohne Einwilligung deiner Eltern geht da nix.
Wenn deine Eltern damit einverstanden sind, ist es nötig einen formlosen Antrag an das zuständige Vormundschaftsgericht zustellen (meist beim Amtsgericht),
in diesem bitten deine Eltern um "Genehmigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts gemäß §112 BGB" bitten.
Dieser Antrag muss von beiden (!) Elternteilen unterschrieben sein, dann geht`s ab mit dem Antrag zum Vormundschaftsgericht (Amtsgericht).
Wenn keine weiteren Fragen seitens des Gerichts erfolgen, solltest du oder deine Eltern noch einigen Wochen Post vom Gericht bekommen,
meist wird der minderjährige - also Du - vorgeladen um sein Vorhaben zu erläutern und um zu schauen ob Du fit in Sachen Rechte & Pflichten welche auf dich zukommen bist, ob Du dich in der Materie auskennst usw.
Sofern der Besuch beim Vormundschaftsgericht erfolgreich verlief, erhältst du schriftlich die entsprechende Genehmigung per POST.
Nun kannst du zu deiner Gemeinde/Rathaus (ggf. Gewerbeamt, je nachdem welche Behörde bei dir für Gewerbeanmeldungen zuständig ist) gehen und, am besten mit Vorlage der Genehmigung vom Gericht, ein Gewerbe anmelden.