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Thema: Gewerbeschein mit 16

  1. #1
    TP-Junior gfxclub macht alles soweit korrekt
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    Gewerbeschein mit 16

    Allso das man einen Gewerbeschein mit 16 bekommen kann habe ich ja nun gelesen und das es nur um die 20 Euro kostet auch.

    Nun meine Frage giebt es so ne art vordrucke oder so dafür oder wie sieht das aus?

  2. #2
    TP-Junior IrOnGaTe macht alles soweit korrekt
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    Hallo, den Gewerbeschein füllst Du bei Deinem Zuständigen Ortsamt aus. (In Hamburg kann man sich diesen auch im Internet als PDF- ziehen und ausfüllen.)
    Ich Rate Dir aber vor einer Eröffnung eines Gewerbes, Dich genau zu informieren! Mit der Anmeldung eines Gewerbes bis Du sofort steuerpflichtig, halte Rücksprache mit einem Steuerberater und ggf. einer Handelskammer um spätere unklarheiten gleich aus der Welt zu schaffen bzw. um Dich optimal für Deinen Start vorzubereiten.

    Gruß
    Martin

  3. #3
    TP-Junior gfxclub macht alles soweit korrekt
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    In Hamburg kann man sich diesen auch im Internet als PDF- ziehen und ausfüllen. Wo finde ich das?

    Allso beim vomundschafst gerichtig antrag einreichen hatt das schon wer gemacht und könnte mal zeigen was er genau eingeschickt hatt?

    und wenn die ja sagen Gewerbeschein bei züständigen amt beantragen richtig?
    Geändert von gfxclub (04.03.2005 um 15:37 Uhr)

  4. #4
    TP-Insider hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht
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    Zitat Zitat von gfxclub
    In Hamburg kann man sich diesen auch im Internet als PDF- ziehen und ausfüllen. Wo finde ich das?

    Allso beim vomundschafst gerichtig antrag einreichen hatt das schon wer gemacht und könnte mal zeigen was er genau eingeschickt hatt?

    und wenn die ja sagen Gewerbeschein bei züständigen amt beantragen richtig?
    Deine Fragen werden eigentlich sämtlicherweise hier beantwortet - kleiner Auszug:

    Zitat Zitat von FAQ Gründung
    Wer kann sich selbständig machen, welche Kosten kommen auf mich zu?

    Grundsätzlich, ist es jeder natürlichen Person ab 18 Jahren möglich sich selbständig zu machen.
    ABER, u.a. der §112 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erlaubt es, mit Zustimmung der Eltern UND(!) des Vormundschaftsgerichtes,
    in eigener Verantwortung (!) einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen.

    Was muss tun wenn ich noch nicht volljährig bin?

    Wichtig ist, das du mit deinen Eltern von Anfang an offen über deine Idee bzw dein Vorhaben sprichst und diese auch damit einverstanden sind - ohne Einwilligung deiner Eltern geht da nix.

    Wenn deine Eltern damit einverstanden sind, ist es nötig einen formlosen Antrag an das zuständige Vormundschaftsgericht zustellen (meist beim Amtsgericht),
    in diesem bitten deine Eltern um "Genehmigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts gemäß §112 BGB" bitten.

    Dieser Antrag muss von beiden (!) Elternteilen unterschrieben sein, dann geht`s ab mit dem Antrag zum Vormundschaftsgericht (Amtsgericht).

    Wenn keine weiteren Fragen seitens des Gerichts erfolgen, solltest du oder deine Eltern noch einigen Wochen Post vom Gericht bekommen,
    meist wird der minderjährige - also Du - vorgeladen um sein Vorhaben zu erläutern und um zu schauen ob Du fit in Sachen Rechte & Pflichten welche auf dich zukommen bist, ob Du dich in der Materie auskennst usw.

    Sofern der Besuch beim Vormundschaftsgericht erfolgreich verlief, erhältst du schriftlich die entsprechende Genehmigung per POST.

    Nun kannst du zu deiner Gemeinde/Rathaus (ggf. Gewerbeamt, je nachdem welche Behörde bei dir für Gewerbeanmeldungen zuständig ist) gehen und, am besten mit Vorlage der Genehmigung vom Gericht, ein Gewerbe anmelden.

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