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Thema: Mithelfender Familienangehöriger????

  1. #1
    TP-Newbie IT-Maus macht alles soweit korrekt
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    Mithelfender Familienangehöriger????

    Hallo,
    mich würde mal eines interessieren. Mein Mann hat einen Gewerbeschein als Kleinunternehmer. Da ich momentan Arbeitslos bin könnte ich ihm helfen und ein klein wenig Arbeit abnehmen. Aber auf was müssen wir da achten? Bin ich dann bei ihm angestellt? Oder kann ich das als Minijobler machen? Welche Regelungen gibt es dazu?
    Leider habe ich im Internet darüber nichts wirklich informatieves gefunden.
    LG IT-Maus

  2. #2
    TP-Greis Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Avatar von Rinaldo
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    Schau Dir mal diese Seite an: Minijob-Zentrale .

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  3. #3
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Du kannst als Familienangehöriger natürlich auch unentgeldlich im Betrieb Deines Mannes mitarbeiten, hier wäre dann m.E. zu prüfen ob Du bei einer Berufsgenossenschaft Unfallversichert werden müsstest oder nicht.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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  4. #4
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    Zitat Zitat von Rinaldo
    Schau Dir mal diese Seite an: Minijob-Zentrale .

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    Hallo Rinaldo,
    hmmm.......... also wenn ich den Text richtig interpretiere kann ich z.B. nicht als Haushaltshilfe im eigenen Haushalt angestellt sein. Das war mir klar, aber wie ist es wenn es nichts mit der haushaltsüblichen Arbeit zu tun hat?
    Danke!

  5. #5
    TP-Newbie IT-Maus macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Epic
    Du kannst als Familienangehöriger natürlich auch unentgeldlich im Betrieb Deines Mannes mitarbeiten, hier wäre dann m.E. zu prüfen ob Du bei einer Berufsgenossenschaft Unfallversichert werden müsstest oder nicht.

    Gruß Epic03
    Das würde also heißen, das ich auch zu Kunden fahren kann und bei denen den Service machen kann, ohne das ich befürchten muß das es irgendwann Ärger gibt, da ja mein Mann den Gewerbeschein hat!?!

  6. #6
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    Das würde also heißen, das ich auch zu Kunden fahren kann und bei denen den Service machen kann, ohne das ich befürchten muß das es irgendwann Ärger gibt, da ja mein Mann den Gewerbeschein hat!?!
    Das heißt es. Solange es unentgeldlich ist versteht sich. Bekommst Du Geld für die Arbeit ist die Beschäftigung Meldepflichtig. Beachte bitte auch meinen Hinweis mit der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) am bestern ruft Ihr mal bei der für Euch zuständigen Berufsgenossenschaft an und fragt ob Ihr für einen Unentgeldlich mithelfenden Familienangehörigen bzw. Ehegatten irgendetwas veranassen müsst.

    Gruß Epic03
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  7. #7
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    Hallo Epic,
    also wir waren heute beim Existenzgründerbüro. Er hat uns darüber informiert das das mit der Unfallversicherung kein muß ist, jedoch würde auch er uns zu unserer Sicherheit dazu raten eine Berufsunfallversicherung abzuschließen.
    Jetzt nach dem Besuch dort sind wir schon um einiges schlauer, jedoch sind auch wieder neue Fragen aufgetaucht, dessen Antworten wir erst suchen müssen . Trotz allem muß ich jetzt auch mal erwähnen das ich durch das Forum hier schon sehr gut auf das Gespräch vorbereitet war.
    Danke dafür und für Deine Hilfe
    IT-Maus

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