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Thema: innergemeinschaftliche Leistung

  1. #1
    TP-Junior joachim.k macht alles soweit korrekt
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    Question innergemeinschaftliche Leistung

    Hallo,

    ich hätte da mal wieder ne Frage:

    Folgender Sachverhalt: Zahlungseingang aus EU-Land, Abnehmer mit USt-Id. Den Zahlungseingang buche ich per Kunde an stfr. Erlöse EU ( SKR04 - Kto 4125), dadurch auch Ausweis in USt-Va unter Kz 41.

    Frage: Ist damit alles erledigt, oder ist noch eine weitere Buchung ( wie bei Innergem. Erwerb - VSt an USt ) erforderlich?
    Falls noch eine Buchung erforderlich ist, wäre es schön, wenn ihr mir die Kto-nummern mitteilen könntet.

    Danke und schönes WE
    Achim

  2. #2
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Folgender Sachverhalt: Zahlungseingang aus EU-Land, Abnehmer mit USt-Id. Den Zahlungseingang buche ich per Kunde an stfr. Erlöse EU ( SKR04 - Kto 4125), dadurch auch Ausweis in USt-Va unter Kz 41.
    Hier stimmt was nicht: Wenn Du Dich verschrieben hast und mit Zeile 41 eigentlich Zeile 31 meinst ist alles ok sonst nicht. In Zeile 41 kommen ab 2005 nämlich die Umsätze nach 13b UStG rein. Wenn ich mich recht erinnere ist Kto. 4125 auch richtig. Thema wäre damit erledigt (Zusammenfassende Meldung muss natürlich noch gemacht werden).

    ( wie bei Innergem. Erwerb - VSt an USt ) erforderlich?
    Nun müsste man wissen mit was für einem Programm Du arbeitest.... im Normalfall wenn Du das richtige Konto bebuchst müsste die zweit Buchung automtaisch erstellt werden..... vieleicht noch mal prüfen, nicht das Du die Steuer immer doppelt wiedergeholt hast.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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  3. #3
    TP-Junior joachim.k macht alles soweit korrekt
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    Cool innergem. Erlös

    hallo epic,

    erstmal danke für die antwort.
    ich arbeite mit lexware buchhalter.
    wenn ich den umsatz auf konto 4125 buche, erscheint er in der ust-voranmeldung in zeile 21 (kennzahl 41) als bemessungsgrundlage, in der spalte steuer wird nichts ausgewiesen.
    das konto 4125 hat die voreinstellung: kein steuersatz - ust-pos. 41

    programmtechnisch erfolgt keine weitere buchung.
    ist überhaupt eine weitere buchung erforderlich? es handelt sich doch um einen steuerfreien erlös.
    obwohl, in zeile 20 steht steuerfreie umsätze mit vorsteuerabzug - was für mich als laien eigentilich ein widerspruch ist. um das zu verstehen, muß man wahrscheinlich finanzbeamter sein.

  4. #4
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    erstmal danke für die antwort.
    ich arbeite mit lexware buchhalter.
    wenn ich den umsatz auf konto 4125 buche, erscheint er in der ust-voranmeldung in zeile 21 (kennzahl 41) als bemessungsgrundlage, in der spalte steuer wird nichts ausgewiesen.
    das konto 4125 hat die voreinstellung: kein steuersatz - ust-pos. 41
    Dann ist es richtig, dachte Du meintest Zeile 41 das wäre dann falsch gewesen
    programmtechnisch erfolgt keine weitere buchung.
    ist überhaupt eine weitere buchung erforderlich? es handelt sich doch um einen steuerfreien erlös.
    Nein, hier ist nur eine Buchung erforderlich.

    obwohl, in zeile 20 steht steuerfreie umsätze mit vorsteuerabzug - was für mich als laien eigentilich ein widerspruch ist. um das zu verstehen, muß man wahrscheinlich finanzbeamter sein.
    Nein, das ist kein Widerspruch. Dort steht ja auch vorsteuer..... na klickerts ? Das heißt Du kannst Dir aus den in Verbindung mit diesem Umsatz stehenden Kosten die Vorsteuer ziehen. Hier gibt es eben auch Fälle wo das nicht gestattet ist.

    Gruß Epic03
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  5. #5
    TP-Junior joachim.k macht alles soweit korrekt
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    innergem. Erlös

    danke, jetzt ist es klar

    hatte den "Vorsteuerabzug" direkt auf den eigentlichen umsatz bezogen, und da ergab das dann keinen sinn für mich

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