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Alt 06.03.2005, 13:10   #1
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monder macht alles soweit korrekt
Question

Steuererklärung, Fahrt zur Arbeit, Wechseleinsatz


Hallo,

ich hoffe es kann mir jemand von Euch helfen. Ich möchte bald unsere Steuererklärung machen. Meine Frage ist, was ich mit den Werbungskosten meines Mannes mache. Er ist Maurer, und dadurch fast täglich auf einer anderen Bausstelle. Meistens fährt er erst zum Lager und danach mit einem Wagen des Betriebes zur Baustelle. Muß ich jetzt einfach nur die km bis zum Lager angeben? Ich habe gelesen das es mehr bringt wenn man auf wechselnden Stellen arbeitet. Dazu war er 2004 für cir. 3 Monate auf Montage. Auch da wieder das selbe. Fahrt mit eigenem Wagen zum Lager und dann zusammen weiter. Dann ein paar Tage dort übernachten und dann wieder zurück. Wie kann ich das am besten angeben?

viele Grüße

monder
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Alt 06.03.2005, 17:06   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Eine Einsatzwechseltätigkeit liegt bei Arbeitnehmern vor, die häufig an wechselnden Tätigkeitsstätten eingesetzt werden, also im Betrieb keine regelmäßige Arbeitsstätte haben. In diesen Fällen gilt deshalb die jeweilige Tätigkeitsstätte als regelmäßige Arbeitsstätte.

Liegt eine Einsatzwechseltätigkeit vor so ist nach Auffassung der Finanzverwaltung teils von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte/Betrieb und teils von Reisekosten auszugehen. Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann der Arbeitnehmer im Regelfall nur die Pauschalen 0,30 Euro pro Entfernungs-km ansetzen, wohin gegen bei den Reisekosten auch die tätsächlichen Kosten angesetzt werden können.

Für die Unterscheidung zwischen Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte und Reisekosten gibt es eine 30 km-Grenze:

- Liegt die jeweilige Einsatzstelle nicht mehr als 30 km von der Wohnung des Arbeitnehmers entfernt ("Nahzone"), werden Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angenommen. Eine Ausnahme gilt, wenn an einem Tag mehrere Einsatzstellen aufgesucht werden und mindestens eine davon in der Fernzone liegt.

- Ist die jeweilige Einsatzstelle mehr als 30 km von der Wohnung entfernt ("Fernzone"), werden die Fahrtkosten i. d. R. als Reisekosten behandelt, und zwar für die gesamte Fahrtstrecke. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn der Arbeitnehmer mehr als 3 Monate an derselben auswärtigen Einsatzstelle tätig wird. Ab dem Beginn des 4. Monats gelten die Fahrten unabhängig von der Entfernung als solche zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Zusätzlich können Arbeitnehmer die an wechselnden Einsatzstellen tätig sind, die für Dienstreisen geltenden Verpflegungspauschalen in Anspruch nehmen wenn sie nicht weniger als 8 Stunden von ihrer Wohnung entfernt sind.

Fallen Übernachtungskosten an so muss sich der Arbeitnehmer entscheiden: Möchte er die Aufwendungen im rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend machen (Neben der Verpflegungspauschale und den Unterbringungskosten sind die Kosten einer wöchentlichen Heimfahrt abzugsfähig) oder möchte er sämtliche Fahrten zwischen Wohnung und auswärtiger Tätigkeitsstätte geltend machen. Diese Frage würde sich immer dann stellen wenn der Arbeitnehmer mehr als eine Heimfahrt pro Woche unternimmt (bei einer Entfernung von mehr als 30 km ansatz der Dienstreisesätze).

Werden Kosten durch den Arbeitgeber steuerfrei ersetzt müssen dies natürlich bei der Steuererklärung angegeben werden.

Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Alt 06.03.2005, 18:58   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2005
monder macht alles soweit korrekt
Hallo epic,

danke für Deine Antwort. Mir ist allerdings noch nicht klar wie es in unserem Fall ist, da mein Mann mit dem eigenen Wagen ja nur bis zum Lager fährt. Er arbeitet da nicht, es ist nur der Treffpunkt für die Weiterfahrt. Dann müßte er ja die Verpflegungspauschale bekommen weil er immer irgendwo anders arbeitet und mehr als 8 h von zu Hause weg ist. Aber muß man dann die ganze Auflistung der Arbeitsstätten miteinreichen? Und zählen bei der Unterscheidung über oder unter 30 km die ganzen km bis zur Baustelle mit oder nur die selber gefahrenen. Ich gebe es zu, ich blicke da nicht durch.

Viele Grüße

monder
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Alt 07.03.2005, 01:57   #4
TP-Senior
 
Benutzerbild von wildmieze
 
Registriert seit: Dec 2003
wildmieze ist auf einem guten Weg
hi monder,

ich schildere mal kurz, wie wir das machen (mein mann is gas-wasser-installateur und kann daher die "einsatzwechselstellen-tätigkeit" mit angeben) ..

aaalso .. ganz normale fahrten zur firma (in deinem fall wohl das lager, keine ahnung, welche adresse du da nun eintragen mußt) werden über die km erfasst ..

zusätzlich füllt der arbeitgeber meines mannes noch einen zettel aus, der folgendermaßen aussieht:

wir bescheinigen herrn -name, adresse- daß er im jahr xxxx an einsatzwechselstellen tätig war. die tägliche arbeitszeit betrug x stunden. mit an- und abfahrtszeit war herr xy an ___ tagen mehr als 8 stunden, an ___ tagen mehr als 14, und an ___ tagen mehr als 24 stunden von zu hause abwesend. ein steuerfreier ersatz wurde in höhe von ___ euro geleistet.

die zahlen können dann direkt in die steuererklärung übertragen werden - und den unterschriebenen zettel schickt man mit, keine detaillierte aufstellung .. so hat das jedenfalls bei uns immer gereicht - und sich auch ordentlich gelohnt *lol*..

über verpflegungspauschalen, reisekosten oder ähnliche sachen haben wir uns noch keine gedanken gemacht .. kommt bei uns ja auch kaum in betracht (mein mann is höchstens mal ne woche oder so auf montage, das sind dann wohl die über-24h-eintragungen)..
wildmieze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2005, 19:38   #5
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Mir ist allerdings noch nicht klar wie es in unserem Fall ist
Das ist das Problem..... ich darf hier leider keine Einzelfallberatung vornehmen, so kann ich Dir nur allgmeine Informationen zukommen lassen. Sorry

Zitat:
Aber muß man dann die ganze Auflistung der Arbeitsstätten miteinreichen?
Natürlich, sonst kann das Finanzamt die Angaben ja nicht nachvollziehen.

Zitat:
Und zählen bei der Unterscheidung über oder unter 30 km die ganzen km bis zur Baustelle mit oder nur die selber gefahrenen.
Hier zählt die Einfache Entfernung die mit eigenem Pkw zurückgelegt wurde. Wird ein Pkw vom Betrieb gestellt welcher auch privat genutzt werden darf, natürlich dieser. Treffen sich die Arbeiter beim Betrieb und fahren dann mit einem Betriebs Pkw weiter zur Einsatzstelle sind m. E. nach die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte normal bis zum Treffpunkt zu ermitteln (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 2.10.2002, K 268/00, EFG 2003 S. 74).


Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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