branchenbuch-kennzeichen.de ist laut Denic nicht zulässig. Wie es mit Einwilligung von Landkreisen in dem Zuammenhang ist weiß ich nicht.
Hallo,
habe da mal ne generelle Frage. Wenn man ein Branchenbuch herausbringen will, ein OK, des Landkreises hat, sich die Domain branchenbuch- Landkreisname.de sichert und eventuell noch branchenbuch-kennzeichen.de ist man dann Wettbewerbswidrig? Ist eine Abmahnung eines großen "Adresswerkes" dann gültig?
Vielen Dank im Vorraus!
MfG
Torsten
branchenbuch-kennzeichen.de ist laut Denic nicht zulässig. Wie es mit Einwilligung von Landkreisen in dem Zuammenhang ist weiß ich nicht.
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