Hallo BSE,
generell liegen die Rechte an einem Foto bei der Person, die fotografiert wurde; es sei denn, es handelt sich um eine "Person des öffentlichen Lebens".
Das heißt, Du hättest zuerst das Mädchen fragen müssen, ob Du sie fotografieren darfst (das scheint wohl der Fall gewesen zu sein) und danach hättest Du sie fragen müssen, ob das Foto an Dritte weitergegeben werden darf (ohne diese Zustimmung hättest Du das Foto streng genommen gar nicht in die online-Galerie stellen dürfen).
Hättest Du diese Zustimmung gehabt, hättest Du das Copyright an diesem Foto und weitere Verwendung wäre erst nach Deiner Zustimmung zulässig.
Das Problem, was Du jetzt hast ist, dass Du nicht beweisen kannst, dass es sich bei dem Bild um Dein Bild handelt, da es keine beiderseitige Vereinbarung über die Nutzung des Bildes gibt.
Des weitere könnte (streng genommen) das Mädchen gegen Dich klagen, weil Du ein Bild von ohne ihre Zustimmung veröffentlicht hast.
Dabei hast Du wieder den "Vorteil", dass man Dir nicht beweisen kann, dass DU das Foto gemacht hast.
Du siehst, es ist sehr schwierig, die Bildrechte im Internet zu kontrollieren.
Zur Zeit hast Du wohl keine Chance, den Webseitenbetreiber z.B. zur Zahlung eines Honorars oder sogar auf die Wegnahme des Bildes von der Webseite zu bewegen.
Einzige Chance Bilder gegen unbefugte Benutzung zu schützen ist, sie mit einem "Wasserzeichen" zu versehen.
Wie z.B. wenn Du hier
http://www.fotofinder.net/d_index.ep?type=fotofinder
auf eine Bildvorschau klickst.
Hilft Dir das?
Viele Grüße
Andreas