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Alt 10.03.2005, 14:07   #1
TP-Moderator
 
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BSE Royal lebt für das TP und seine UserBSE Royal lebt für das TP und seine UserBSE Royal lebt für das TP und seine UserBSE Royal lebt für das TP und seine UserBSE Royal lebt für das TP und seine UserBSE Royal lebt für das TP und seine UserBSE Royal lebt für das TP und seine User

"Bilderklau"


Mich würde mal die rechtliche Sicht rein aus Interesse in diesem Fall interessieren:

Ich war letzten Sommer in Südfrankreich auf einem Beachcamp.
Dort habe ich eine Menge Fotos gemacht und die auf die Bitte der einen Betreuerin dem Reisebüro für die Online-Galerie geschickt, in der Besucher sich eindrücke der vergangenen Camps machen können.

Nun entdecke ich gerade, dass eines der Bilder, dieses hier nun als Leitbild in jeder Headergrafik derer Internetseite erscheint.

Dürfen die das einfach so, nur dadurch, dass ich das Bild für deren Galerie zur Verfügung gestellt habe?
Es war keine Abmachung in Form von "explizit nur für die Galerie" gemacht, es hies eben nur, das es schön wäre, wenn die Teilnehmer ihre Bilder zur Verfügung stellen. (freiwillig) War ein tolles Camp, nette Leute, absolut empfehlenswert! Daher hab ich as auch hingeschickt.

Ich finde es nun nicht so dramatisch, denke auch nicht darüber nach, etwas anzuklagen oder rechtlich einleiten zu wollen oder irgendwas in diese Richtung.
Dennoch hätte man in meinen Augen mal anfragen können, bevor das eingebaut wird.

Naja, auf jeden Fall eben aus Interesse, ist das so legal?
Gruß, der BSE!
BSE Royal ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 10.03.2005, 15:38   #2
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anderl macht alles soweit korrekt
Hi du,

vllt kannst hiermit was anfangen:
klick mich

Mir ist mal ähnliches passiert mit einer überregionalen Zeitung- sehr ärgerlich.
Aber im Endeffekt ist es die Aufregung nicht wert, es sei denn man verdient seinen Lebensunterhalt mit der Knippserei.

MfG
Anderl
anderl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2005, 15:46   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2005
Xarian macht alles soweit korrekt

Bildrechte


Hallo BSE,

generell liegen die Rechte an einem Foto bei der Person, die fotografiert wurde; es sei denn, es handelt sich um eine "Person des öffentlichen Lebens".

Das heißt, Du hättest zuerst das Mädchen fragen müssen, ob Du sie fotografieren darfst (das scheint wohl der Fall gewesen zu sein) und danach hättest Du sie fragen müssen, ob das Foto an Dritte weitergegeben werden darf (ohne diese Zustimmung hättest Du das Foto streng genommen gar nicht in die online-Galerie stellen dürfen).

Hättest Du diese Zustimmung gehabt, hättest Du das Copyright an diesem Foto und weitere Verwendung wäre erst nach Deiner Zustimmung zulässig.

Das Problem, was Du jetzt hast ist, dass Du nicht beweisen kannst, dass es sich bei dem Bild um Dein Bild handelt, da es keine beiderseitige Vereinbarung über die Nutzung des Bildes gibt.

Des weitere könnte (streng genommen) das Mädchen gegen Dich klagen, weil Du ein Bild von ohne ihre Zustimmung veröffentlicht hast.

Dabei hast Du wieder den "Vorteil", dass man Dir nicht beweisen kann, dass DU das Foto gemacht hast.

Du siehst, es ist sehr schwierig, die Bildrechte im Internet zu kontrollieren.

Zur Zeit hast Du wohl keine Chance, den Webseitenbetreiber z.B. zur Zahlung eines Honorars oder sogar auf die Wegnahme des Bildes von der Webseite zu bewegen.

Einzige Chance Bilder gegen unbefugte Benutzung zu schützen ist, sie mit einem "Wasserzeichen" zu versehen.

Wie z.B. wenn Du hier

http://www.fotofinder.net/d_index.ep?type=fotofinder

auf eine Bildvorschau klickst.

Hilft Dir das?

Viele Grüße

Andreas
Xarian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2005, 19:24   #4
TP-Moderator
 
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Ich hole diesen Thread eben nochmal nach oben, die Sachlage hat sich noch etwas geändert.

Neben der Einbindung des Fotos als Leitbild auf der Internetseite ist es nun auch noch formatfüllend auf die Titelseite des 2005er Angebotprospekts, A4 vierfarbig gelangt.

Auch hier natürlich wieder ohne zuvorige Anfrage.
Ich hatte schon, bevor ich das mit dem Print wusste, zweimalig eine Email geschrieben, in der ich auf die Sachlage hingewiesen habe und dass ich es als Frechheit empfinde, Bilder ohne um Erlaubnis zu fragen kommerziell zu nutzen, ich bekam bis heute keine Antwort auf diese "zur Rede stellung".

Was mich nun an dieser Stelle interessieren würde:
Was kostet ein "normales" Stockfoto für Verwendung als Headergrafik auf der Internetpräsenz + A4 Leitmotiv auf der Titelseite eines ca. 30Seiten starken (das wohl eher irrelevant) Prospektes? (leider kenne ich die Auflage + Verteilung nicht) bzw,. was für eine Preiskategorie sollte ich ihnen als außergerichtliche Einigung anbieten?

Ich sehe es nicht ein, ihnen das nun, nach dem Printobjekt, einfach so durchgehen zu lassen. Aus Prinzip nicht.

Danke für eure Hilfe, (und auch danke dir Andreas, für die ausführliche Antwort)
der BSE!
BSE Royal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2005, 19:57   #5
TP-Moderator
 
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Nachtrag: Der Thread kann als erledigt betrachtet werden...
BSE Royal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2005, 20:14   #6
TP-Veteran
 
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Dittboy hilft, wo's gehtDittboy hilft, wo's gehtDittboy hilft, wo's geht
Huh? Haben die sich jetzt gemeldet?

Mfg
Dittboy
__________________
muh!
Dittboy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2005, 21:14   #7
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2005
Xarian macht alles soweit korrekt
Ja, schreib mal, was daraus geworden ist.

Also für ein Foto auf einem Veranstaltungskatalog (Auflage 125.000) habe ich mal 650 EUR berechnet.

Eine Honorarübersicht kann man beim Bundesverband bestellen.

Guckst Du hier:

***.bvpa.org/News/AktuelleNews.php

Gruß

Andreas

Geändert von Xarian (26.04.2005 um 21:19 Uhr).
Xarian ist offline   Mit Zitat antworten
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