Mit der Umsatzsteuererklärung am ende des Jahres solltest Du es spätesten zurückbekommen.
Hallöchen,
hab da gleich mal ne dolle Frage als erstes Posting
Und zwar habe ich im letzten Jahr mit der Umnsatzsteuer Voranmeldung geschludert, da ich keine Umsätze hatte wärend der Monate August und September, wie sich das gehört habe ich natürlich die Erinnerung des FA ignoriert, nun haben die einfach einen Wert festgestzt..........
Soweit so gut, es handelt sich um UST für August und September, welche ich dann jetzt beglichen habe.
Was mich jetzt interessiert ist, wie verbuche ich diese Nummer? Da die UST ja zuviel gezahlt wurde, müsste ich die ja irgendwann zurück bekommen, oder?
ciao
Marcel
Geändert von Epic (14.03.2005 um 10:29 Uhr)
Mit der Umsatzsteuererklärung am ende des Jahres solltest Du es spätesten zurückbekommen.
Gruß Sebastian
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