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urheberrecht bei nachgemalten bilder etc
hi, für einen kunden soll ich rausfinden, ob er "nachgemalte" bilder in verschiedenen formen vertreiben kann.
einfaches beispiel: ein bekannter maler malt ein portrait und veröffentlicht es (nich verjährt). ein zweiter maler malt das bild nach und verkauft es ebenfalls, allerdings als sein eigenes und nicht als original o.ä., also nicht als fälschung.
könnte der eigentliche maler etwas dagegen machen, so lange nicht da steht, dass das bild von dem bekannten maler gemalt wurde, sondern von dem zweiten maler.
oder allgemein fomuliert: greift das urheberrecht auch dann, wenn man etwas nich reproduziert (zb. foto oder scan/kopie), sondern mit seinen eigenen händen nachmalt?
wie sieht es mit persönlichkeitsrechten bei nachgemalten bildern aus?
danke im voraus für eure hilfe
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