Hallo,
ich hatte das Problem mal mit Zeichnungen nach Foto. Für einen Kunden sollte ich eine Illustration (Buntstift) nach einem Foto erstellen. Als ich beim AGD nachfragte, bekam ich dort die Auskunft, dass mit dem Abzeichnen eines Fotos schon die Urheberrechte des Fotografen verletzt werden. - Vorausgesetzt das Foto hat einen so hohen Wiedererkennungswert.
Das dürfte bei Gemälden dann ähnlich liegen vermute ich.
viele Grüße
Nicole


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