Rein aus dem Bauch heraus sehe ich da kein Problem.
Die Bilanz bzw. EÜR wird an einem bestimmten Stichtag aufgestellt und nicht über einen bestimmten Zeitraum, daher kann es zu diesem Problem kommen. Die Istversteuerung erfolgt erst mit Zufluss des Geldes und dies ist noch nicht erfolgt. Ich würde aber um lästige Rückfragen zu vermeiden eine Aufstellung der Debitoren und Kreditoren der EÜR anhängen. Diese gibt ja Aufschluss über die Differenz.


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