Du bittest um individuelle direkte Beratung.
Da wird nix. Steht doch auch da - oder.
Gunder
Wir werden dieses Jahr locker die Kleinunternehmergrenze im Gewinn überschreiten.
Daher wollen wir uns einige Sachen zulegen.
Eine wäre ein Wlan Router kosten 100€.
Jetzt geht es darum, dass wir den laden nur übers I-net zu Hause im Haus unserer Eltern geführt haben, daher ist auch die Telefonanlage auf meine Eltern angemeldet.
Kann ich dann trotzdem irgendwie die Kosten auf unsere Firma leiten(eigenen nummer und DSL anschluss) oder rmuss ich den Anschluss komplett auf meine Firma ummelden?
Dachte so an 50% gewerblich/50% private Nutzung, Telefon natürlich getrennte Nummern und auch Rechnungen!
Der Router wäre ja witzlos als Ausgabe ohne DSL Anschluss auf der Kostenliste der Firma...
Du bittest um individuelle direkte Beratung.
Da wird nix. Steht doch auch da - oder.
Gunder
Ok, muss ein Telefonanschluss auf den Firmennamen laufen um ihn als Kosten du deklarieren oder kann er auch geteilt werden?
Besser so?
Ich habe einen ISDN-Anschluss mit DSL.
Meine Frau hat einen Anschluss für Ihre Arbeit.
Ich habe zwei Anschlüsse für meine Arbeit.
Mein Vater hat einen privat.
DSL ich.
Den Rest macht meine Steuerberaterin.
Gunder
P.S. Auch beim Finanzamt bekommt man oft Antwort auf Fragen - dies dann schriftlich mit Name festhalten.
Prinzipiell machen wir es so, dass wir z.B. für einen teils privat genutzten Anschluss lediglich eine Pauschale berechnen. Rein gewerbliche Handykosten setzen wir individuell ab. Es kommt aber immer drauf an, dass die ganze Sache glaubehaft und nachvollziehbar erscheint.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei euch nicht um eine juristische Person handelt, in sofern muss nicht zwangsläufig eine direkte Unterscheidung zwischen privat und gewerblich gemacht werden.
ja danke, aber der anschluss läuft ja nicht unter meinen namen, das ist das problem.
Werd morgne auch mal dort anrufen,danke!
Wie gesagt, der Anschluss bei uns läuft auch nicht auf uns und daher wird einen Internet-/Telefonpauschale angesetzt. Das hat die letzten 2 Jahre problemlos funktioniert... man muss es wie gesagt im Kontext nur glaubhaft erklären können.
achso, das konnte ich nicht klar aus deinem post erkennen.
muss mich dann mal informieren wieviel man da pauschal geltend machen kann.
danke!
Hmm also ich glaube Du solltest mal die Faq Kleinunternehmer lesen...... Gewinngrenze beim KleinunternehmerZitat von holydream
![]()
Gruß Epic03
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
________________________
Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Verstehe nicht was du meinst, gewinn über 7800€ oder wo die ist, daher gönnen wir uns ein paar sachen und versuchen die DSL Gebühren etc. mit reinzubringen, um evtl. irgendwie doch nahe dran zu kommen oder sogar drunter zu kommen.
Man weiss ja nie...
Ich meine das es keine Gewinngrenze gibt beim Kleinunternehmer, aber das steht auch alles in der Faq Kleinunternehmer, also einfach mal lesen.Zitat von holydream
Gruß Epic03
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
________________________
Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
nein, ich meinde damit ja nur, dass wir dann evtl. darunter bleiben können wegen kindergeld etc.
Wir müssen bei Überschreitung die MwSt. für dieses Jahr doch nicht nachzahlen,oder?
Nun diese Grenze hat aber nichts mit dem Kleinunternehmer nach §19 UStG zu tun.
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
________________________
Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
über die 78xx€ -> kein Kindergeld bei Ust.-befreiten Kleinunternehmer
Du redest von der Grenze der eigenen Einkünfte und Bezüge von Kindern bis zu denen trotzdem Kindergeld gezahlt wird. Aber dies Grenze hat wie gesagt weder etwas mit Gewinngrenze zu tun, noch hat sie etwas mit der Kleinunternehmerregelung zu tun. Zur Zeit ist es noch so, dass mit der Grenze der eigenen Einkünfte und Bezüge eines Kindes der Gesamtbetrag der Einkünfte gemeint ist. Hiergegen laufen allerdings Verfahren weil einige Leute der Meinung sind das das zu versteuernde Einkommen maßgebllich sein müsste. Ich kann es nur nochmal wiederholen: Du solltest die Faq Kleinunternehmer lesen dann weißt Du auch was es für eine Grenze beim Kleinunternehmer gibt.
Gruß Epic03
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
________________________
Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)