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13.03.2005, 16:33
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
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Internet/Telefonkosten als Ausgaben ...
Wir werden dieses Jahr locker die Kleinunternehmergrenze im Gewinn überschreiten.
Daher wollen wir uns einige Sachen zulegen.
Eine wäre ein Wlan Router kosten 100€.
Jetzt geht es darum, dass wir den laden nur übers I-net zu Hause im Haus unserer Eltern geführt haben, daher ist auch die Telefonanlage auf meine Eltern angemeldet.
Kann ich dann trotzdem irgendwie die Kosten auf unsere Firma leiten(eigenen nummer und DSL anschluss) oder rmuss ich den Anschluss komplett auf meine Firma ummelden?
Dachte so an 50% gewerblich/50% private Nutzung, Telefon natürlich getrennte Nummern und auch Rechnungen!
Der Router wäre ja witzlos als Ausgabe ohne DSL Anschluss auf der Kostenliste der Firma...
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13.03.2005, 17:17
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sachsen
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Du bittest um individuelle direkte Beratung.
Da wird nix. Steht doch auch da - oder.
Gunder
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13.03.2005, 17:43
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
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Ok, muss ein Telefonanschluss auf den Firmennamen laufen um ihn als Kosten du deklarieren oder kann er auch geteilt werden?
Besser so?
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13.03.2005, 18:50
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sachsen
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Ich habe einen ISDN-Anschluss mit DSL.
Meine Frau hat einen Anschluss für Ihre Arbeit.
Ich habe zwei Anschlüsse für meine Arbeit.
Mein Vater hat einen privat.
DSL ich.
Den Rest macht meine Steuerberaterin.
Gunder
P.S. Auch beim Finanzamt bekommt man oft Antwort auf Fragen - dies dann schriftlich mit Name festhalten.
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13.03.2005, 19:32
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
Ort: nähe Frankfurt a. Main
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Prinzipiell machen wir es so, dass wir z.B. für einen teils privat genutzten Anschluss lediglich eine Pauschale berechnen. Rein gewerbliche Handykosten setzen wir individuell ab. Es kommt aber immer drauf an, dass die ganze Sache glaubehaft und nachvollziehbar erscheint.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei euch nicht um eine juristische Person handelt, in sofern muss nicht zwangsläufig eine direkte Unterscheidung zwischen privat und gewerblich gemacht werden.
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13.03.2005, 20:20
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
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ja danke, aber der anschluss läuft ja nicht unter meinen namen, das ist das problem.
Werd morgne auch mal dort anrufen,danke!
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14.03.2005, 00:01
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
Ort: nähe Frankfurt a. Main
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Wie gesagt, der Anschluss bei uns läuft auch nicht auf uns und daher wird einen Internet-/Telefonpauschale angesetzt. Das hat die letzten 2 Jahre problemlos funktioniert... man muss es wie gesagt im Kontext nur glaubhaft erklären können.
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14.03.2005, 00:13
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
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achso, das konnte ich nicht klar aus deinem post erkennen.
muss mich dann mal informieren wieviel man da pauschal geltend machen kann.
danke!
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14.03.2005, 11:25
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Zitat von holydream
Wir werden dieses Jahr locker die Kleinunternehmergrenze im Gewinn überschreiten.
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Hmm also ich glaube Du solltest mal die Faq Kleinunternehmer lesen...... Gewinngrenze beim Kleinunternehmer
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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14.03.2005, 13:06
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
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Verstehe nicht was du meinst, gewinn über 7800€ oder wo die ist, daher gönnen wir uns ein paar sachen und versuchen die DSL Gebühren etc. mit reinzubringen, um evtl. irgendwie doch nahe dran zu kommen oder sogar drunter zu kommen.
Man weiss ja nie...
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14.03.2005, 13:50
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Zitat von holydream
Verstehe nicht was du meinst.....
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Ich meine das es keine Gewinngrenze gibt beim Kleinunternehmer, aber das steht auch alles in der Faq Kleinunternehmer, also einfach mal lesen.
Gruß Epic03
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14.03.2005, 14:00
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#12
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
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nein, ich meinde damit ja nur, dass wir dann evtl. darunter bleiben können wegen kindergeld etc.
Wir müssen bei Überschreitung die MwSt. für dieses Jahr doch nicht nachzahlen,oder?
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14.03.2005, 19:08
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#13
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Nun diese Grenze hat aber nichts mit dem Kleinunternehmer nach §19 UStG zu tun.
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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14.03.2005, 19:41
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#14
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
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über die 78xx€ -> kein Kindergeld bei Ust.-befreiten Kleinunternehmer
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14.03.2005, 20:36
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#15
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Du redest von der Grenze der eigenen Einkünfte und Bezüge von Kindern bis zu denen trotzdem Kindergeld gezahlt wird. Aber dies Grenze hat wie gesagt weder etwas mit Gewinngrenze zu tun, noch hat sie etwas mit der Kleinunternehmerregelung zu tun. Zur Zeit ist es noch so, dass mit der Grenze der eigenen Einkünfte und Bezüge eines Kindes der Gesamtbetrag der Einkünfte gemeint ist. Hiergegen laufen allerdings Verfahren weil einige Leute der Meinung sind das das zu versteuernde Einkommen maßgebllich sein müsste. Ich kann es nur nochmal wiederholen: Du solltest die Faq Kleinunternehmer lesen dann weißt Du auch was es für eine Grenze beim Kleinunternehmer gibt.
Gruß Epic03
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