Nichts, denn ab dem Zeitpunkt, ab dem du mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, tätig wirst, musst du ein Gewerbe anmelden.
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ich bin angestellter und möchte privat für einen freund ein paar kleine jobs erledigen. hierfür würde er mich gerne ein "wenig" entlohnen (so in den größenordnungen von 150-300 €).
Wieviel darf ich ohne gewerbeschein hinzuverdienen und muß ich diesen verdienst bei der steuererklärung angeben? und wenn ja - wo?
Muß ich ihm einen quittung schreiben über den betrag?
Nichts, denn ab dem Zeitpunkt, ab dem du mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, tätig wirst, musst du ein Gewerbe anmelden.
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Hello again!
Hi,
OBI-Wahn hat voll und ganz recht. Im Zweifel würde ich da lieber auf Nummer Sicher gehen.
Zu den Quittungen ist folgendes zu sagen: Wenn dein Freund das ganze auch absetzten will brauchst du keine Quittung sondern sogar eine richtige Rechnung (Rechnungsvorschriften über die Suche).
Quittungen sagen eigentlich nur aus, dass jemand den Betrag erhalten hat, wann und im groben für was. Wenn du ein Gewerbe anmeldest reicht das aber nicht.
Ist das ganze zeitlich begrenzt und hast du bei diesem Job auch Ausgaben?
cu Flori
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