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Thema: Rechtslage : Plakatierung

  1. #1
    TP-Senior winternet macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von winternet
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    208

    Rechtslage : Plakatierung

    Hallo,
    ich wüsste gerne, wie es mit der Rechtslage zur Plakatierung aussieht. Würde gerne eine Viralmarketing-Geschichte auf verschiedenen Wegen starten und dazu unter anderem auch Plakate in A4-Format kleben. Wie sieht es da rechtlich aus? An welchen Stellen darf man kleben , an welchen nicht? Gibt es da Genehmigungspflichten? Wie sieht es mit Urheberangaben aus? Oder wird das alles nicht so eng gesehen?

    Gruß,
    winternet

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    mittlerweile wird das fast überall sehr, sehr eng gesehen ...

    gibt aber Unterschiede von Kommune zu Kommune ...

    ein Verantwortlicher mit Name und Anschrift muss auf jeden Fall drauf, damit die Bußgeldbescheide zugeschickt werden können

    mein Tipp: Finger weg von sowas, lieber die "Ochsentour" machen und die Fussizonen abklappern und nett fragen, ob man im Schaufenster aufhängen darf.

  3. #3
    TP-Insider hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht
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    Für das Thema müsste - jedenfalls kenne ich das so - das für Dich bzw. die zuzukleisternde Gegend zuständige Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner sein ...

  4. #4
    TP-Member osbornestier macht alles soweit korrekt
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    Wenn wir hier bei uns in der Kommune von einem Verein her Plakate (DIN A2) aufhängen, benötigen wir die Genehmigung der Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Für Plakate auf Privatgrundstücken/Ladenlokale benötigt man halt deren Genehmigung.
    Da wir immer auch im benachbarten NRW Plakate aufhängen, weiß ich, dass es dort mit einer entsprechenden Genehmigung schwieriger ist.

    Ich versuche hier auch nur zu helfen, weil mir auch geholfen wurde.


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