Fahrtenbuch genial!
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 17.03.2005, 20:57   #1
TP-Senior
 
Benutzerbild von winternet
 
Registriert seit: Dec 2003
winternet ist auf einem guten Weg

Rechtslage : Plakatierung


Hallo,
ich wüsste gerne, wie es mit der Rechtslage zur Plakatierung aussieht. Würde gerne eine Viralmarketing-Geschichte auf verschiedenen Wegen starten und dazu unter anderem auch Plakate in A4-Format kleben. Wie sieht es da rechtlich aus? An welchen Stellen darf man kleben , an welchen nicht? Gibt es da Genehmigungspflichten? Wie sieht es mit Urheberangaben aus? Oder wird das alles nicht so eng gesehen?

Gruß,
winternet
winternet ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 17.03.2005, 21:16   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
mittlerweile wird das fast überall sehr, sehr eng gesehen ...

gibt aber Unterschiede von Kommune zu Kommune ...

ein Verantwortlicher mit Name und Anschrift muss auf jeden Fall drauf, damit die Bußgeldbescheide zugeschickt werden können

mein Tipp: Finger weg von sowas, lieber die "Ochsentour" machen und die Fussizonen abklappern und nett fragen, ob man im Schaufenster aufhängen darf.
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2005, 23:57   #3
TP-Insider
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Für das Thema müsste - jedenfalls kenne ich das so - das für Dich bzw. die zuzukleisternde Gegend zuständige Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner sein ...
hezen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2005, 16:58   #4
TP-Member
 
Registriert seit: Feb 2004
osbornestier macht alles soweit korrekt
Wenn wir hier bei uns in der Kommune von einem Verein her Plakate (DIN A2) aufhängen, benötigen wir die Genehmigung der Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Für Plakate auf Privatgrundstücken/Ladenlokale benötigt man halt deren Genehmigung.
Da wir immer auch im benachbarten NRW Plakate aufhängen, weiß ich, dass es dort mit einer entsprechenden Genehmigung schwieriger ist.
__________________
Ich versuche hier auch nur zu helfen, weil mir auch geholfen wurde.
osbornestier ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Recht & Co
Rechtslage : Plakatierung Rechtslage : Plakatierung
« Flashspiele auf eigenen Webspace hochladen. | Wie kann ich eine Comic Figur schützen? »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:50 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67