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Alt 18.03.2005, 11:12   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Marthalen ZH
Himbo macht alles soweit korrekt

Wie kann ich eine Comic Figur schützen?


Hallo...
Bin dabei eine Flash Comic Serie zu machen, jetzt wollte ich wissen wie ich die Figuren auf meinen Namen schützen kann? (Copyright, etc.)

Gruss und Danke im voraus!

Himbo
Himbo ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 18.03.2005, 12:26   #2
TP-Supporter
 
Benutzerbild von urban-a
 
Registriert seit: May 2004
Ort: Wien
urban-a ist auf einem guten Weg
du gehst zum marken bzw. patentamt und läßt den namen schützen.

ist allerdings nicht so einfach. du musst vorher eine ähnlichkeitsprüfung machen um zu sehen ob es etwas ähnlich klingedes gibt.

schalte auf jedenfall einen anwalt ein, denn das markenamt hilft dir nicht.

theoretisch könntest du heut hingehen und dir nike auf deinen namen schützen lassen. bekommst zwar troubles aber das patentamt hindert dich nicht.

die schauen nur ob keine schimpwörter etc. drinnen sind und ob es ncht dem normalen sprachgebrauch enstspricht.

lg,
__________________
Na endlich!
urban-a ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2005, 13:42   #3
TP-Specialist
 
Benutzerbild von PeterBrand
 
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Graz
PeterBrand hilft, wo's gehtPeterBrand hilft, wo's gehtPeterBrand hilft, wo's geht
Ich behaupte mal, wenn es eine wirklich eigenständige Kreation ist, brauchst Du gar nichts tun. Dann ist es Dein geistiges Eigentum und es gilt das Urheberrecht.

Nachfolgen ein Auszug aus hackermovies.de; der bezieht sich zwar auf Drehbücher und Filmstoffe, aber im Prinzip geht´s um das selbe.

Zitat:
Erstmal ganz grundsätzlich, Filmstoffe sind durch das Urheberrecht geschützt, und zwar ohne daß man als Autor etwas dafür tun muß. Das Patentrecht schützt ausschließlich "technische Erfindungen", Drehbücher können also nicht "patentiert" werden! Ideen sind nicht zu schützen, Ideen sind frei! Der Schutz beginnt erst dann, wenn von einem Werk gesprochen werden kann, von einer konkreten Geschichte. Im Falle eines aufgeschriebenen Filmstoff nennt man diese Geschichte Exposé. Sobald man also ein Exposé geschrieben hat, ist es automatisch urheberrechtlich geschützt. Punkt!
Wie ausführlich ein Exposé sein muß, ist nicht genau vorgeschrieben, aber es sollte zumindest so sein, daß daraus hervorgeht, was diese Geschichte von einer anderen mit der gleichen Grundidee unterscheidet. Als klassisches Beispiel: die Krankenhausserie. Die Idee, eine Geschichte z.B. in der Notaufnahme eines Krankenhauses spielen zu lassen (ER oder Alphateam), kann man nicht schützen, und dementsprechend hat da auch niemand geklaut. Wenn man nun ein Exposé schreibt, aus dem hervorgeht, daß es sich eindeutig um Alphateam handelt, ist es urheberrechtlich geschützt.

Das gleiche gilt für Eure Exposés/Geschichten/Drehbücher. Sobald ihr sie geschrieben habt, sind sie geschützt. Punkt! Ohne "Patentierung" oder wie auch immer geartete Methode sie zu schützen, denn so funktioniert das deutsche Urheberrecht.
Den ganzen Artikel gibt es hier...
PeterBrand ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2005, 14:09   #4
TP-Supporter
 
Benutzerbild von urban-a
 
Registriert seit: May 2004
Ort: Wien
urban-a ist auf einem guten Weg
na klar hat er geistiges eigentum darauf, hast immer ist ein natürliches recht. aber das markenrecht hat den vorteil das es sofort exekutierbar ist, sprich verstoßt einer dagegen kann er sofort und ohne hindernisse eine einstweilige verfügung erwirken.

wenn er sich auf unlauteren wettbewerb bzw. auf sein urheberrecht stütz kommt es zu einem normalen verfahren und das dauert ewig. er muss zeugen bringen, mafo studien etc.

also wenn dann gleich als marke schützen lassen

lg,
__________________
Na endlich!
urban-a ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2005, 09:36   #5
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Das ist auch eine Frage der Beweislast. Bezüglich des Urheberrechts muss der Urheber dem Störer die Verletzung nachweisen. Bei einem Markenschutz muss der Störer beweisen, dass er die Marke nicht verletzt.

Das kann im Zweifel einen erheblichen Unterschied ausmachen.
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline   Mit Zitat antworten
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