Hi, ich habe / hatte ein ähnliches Problem. Es hat auch eine ganze Weile gedauert bis ich meine Ust-Id und Steuernummer bekommen habe. Mein Unternehmenssitz ist in Deutschland.
Ich habe auch Ware in Österreich eingekauft, wo mir auch die österreichische Vorsteuer berechnet wurde. Jetzt nachdem ich die Ust-ID erhalten habe, habe ich bei der österreichischen Firma um Neuausstellung der Rechnung ohne Vorsteuer gebeten. Sie haben die vorherige Rechnung storniert und mir eine neue mit dem gleichen Rechnungsbetrag ohne Vorsteuer ausgestellt. Allerdings habe ich ja jetzt trotzdem die Vorsteuer bezahlt. Ich muss da nun nochmal anfragen, ob sie mir die bezahlte Vorsteuer als Guthaben gutschreiben (können).
Auf Rechnungen die sich auf innergemeinschaftliche Erwerbe / Lieferungen beziehen die ohne Vorsteuer augestellt werden, muss meines Wissens nach die Ust-ID des Verkäufers, wie auch des Käufers angegeben sein. Insofern solltest du auf jeden Fall eine (korrekte) Rechnung mit deiner UST-ID und die des Käufers ausstellen / nachreichen.
Diese innergemeinschaftlichen Lieferungen muss man ja auch in der UST-Voranmeldung und vierteljährlich beim Bundesamt für Finanzen melden, sowie monatlich dem statistischen Bundesamt für die Intrahandelsstatistik.
Wenn die Daten da aufgrund der Rechnungen ohne Ust-ID nicht stimmen, gibt es bestimmt unbequeme Nachfragen bei dir und der abnehmenden Firma aus Frankreich.
Du darfst meines Wissens nach nur einem Unternehmen mit gültiger Ust-ID eine Rechnung ohne Vorsteuer ausstellen. Die Gültigkeit kann man bei einer Stelle überprüfen lassen.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Evtl. hilft dir auch eine Nachfrage bei deinem Finanzamt ?
Schönen Gruss
DomPromo
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