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26.03.2005, 21:43
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2005
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Firmenwagen - Fragen über Fragen
Hallo Zusammen, ich bin neu hier -  und erhoffe mir eine Antwort auf eine Frage zum Firmenwagen: Mein Arbeitgeber stellt mir einen Firmenwagen und rechnet 1% für die Private Nutzung und 0,03% (oder ähnlich, habe die Zahl gerade nicht im Kopf) des Bruttokaufwertes mal gefahrene KM von Wohnung zur Arbeit für die Fahrten zur Arbeit.
Ich bin gerade dabei die Einkommenssteuererklärung zu machen. Derzeit habe ich für meine Fahrten zur Arbeit die KM-Pauschale angesetzt, so dass entsprechende Werbekosten anfallen.
Nun meinen Fragen:
1. Ist es richtig KM-Pauschalen für die Fahrten zur Arbeit anzusetzen, obwohl ich einen Firmenwagen habe.
2. Die Pauschale 0,03% (oder ähnlich) bezieht sich ja auf einen Monat. Ich habe aber nur 4 Tage im Monat gearbeitet und war in letzten Jahr bedingt durch Krankheit und Mutterschutz nur eher selten im Büro. Ist es irgendwie möglich die Zahlungen die automatisch von meinem Arbeitgeber ans Finanzamt weiter gehen zurückzufordern (vielleicht mit einem Fahrtenbuch). Wenn ja, wie trage ich dies in der Einkommenssteuererklärung ein?
Ich hoffe auf baldige Hilfe!!!
Grüße
betti1409
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27.03.2005, 12:59
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Wenn ich das richtig sehe bist du Arbeitnehmerin, so dass du die ganzen Geschichten mit 1 %, Fahrtenbuch und 0,03 % vergessen kannst. Dies ist nur für Gewerbetreibende interessant. Du kannst die gefahrenen Kilometer zu deiner Arbeitsstätte mit 0,30 € für die einfache Entfernung geltend machen (Anlage N Rückseite irgendwo oben). Es spielt dabei keine Rolle, dass du den Firmenwagen benutzt.
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27.03.2005, 13:55
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2005
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Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
Wenn ich das richtig sehe bist du Arbeitnehmerin, so dass du die ganzen Geschichten mit 1 %, Fahrtenbuch und 0,03 % vergessen kannst. Dies ist nur für Gewerbetreibende interessant.
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Da bin ich echt baff. Du hast offensichtlich keine Ahnung von der Versteuerung eines auch privat genutzten Firmenwagens und schreibst hier dementsprechend totalen Schwachsinn.
Zu Dingen, von denen man keine Ahnung hat, sollte man sich auch nicht äußern.
@betti1409
Ignorier das Posting von Saxoflyer einfach komplett, Du bzw. Dein Chef macht das schon richtig.
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27.03.2005, 15:56
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Oh, Entschuldigung ich habe nicht mehr an § 8 Abs. 2 EStG gedacht. Dann stimmt es doch, was Betti geschrieben hat.
@ hi77
Man kann es aber auch freundlicher ausdrücken. Jeder macht mal Fehler.
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27.03.2005, 16:14
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2005
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Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
@ hi77
Man kann es aber auch freundlicher ausdrücken. Jeder macht mal Fehler.
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Eins solltest du gleich mal lernen: Fehler kannst du dir in der Ausbildung erlauben aber nicht im wirklichen Leben, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
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27.03.2005, 17:18
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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@ hi77
Wenn bei jedem Fehler ein Kommentar in deinem Tonfall folgt, ist hier bald die Stimmung und das Board-Klima im Keller. Das ist unnötig und auch nicht gewollt.
Daher immer ruhig bleiben, den Fehler aufklären und bitte keinen Elefanten aus einer Mücke machen... 
__________________
Hello again!
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27.03.2005, 21:30
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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2. Versuch. Jetzt aber richtig, hoffe ich
Zitat:
Nun meinen Fragen:
1. Ist es richtig KM-Pauschalen für die Fahrten zur Arbeit anzusetzen, obwohl ich einen Firmenwagen habe.
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Die Aussage ist richtig. 0,30 € je Entfernungskilometer (sprich einfache Entfernung)
Zitat:
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2. Die Pauschale 0,03% (oder ähnlich) bezieht sich ja auf einen Monat. Ich habe aber nur 4 Tage im Monat gearbeitet und war in letzten Jahr bedingt durch Krankheit und Mutterschutz nur eher selten im Büro. Ist es irgendwie möglich die Zahlungen die automatisch von meinem Arbeitgeber ans Finanzamt weiter gehen zurückzufordern (vielleicht mit einem Fahrtenbuch). Wenn ja, wie trage ich dies in der Einkommenssteuererklärung ein?
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Fragen kann man den Arbeitgeber immer, ich glaube aber nicht das dieser damit einverstanden ist. In R 31 Abs. 9 Nr. 1 S. 4 LStR steht nämlich folgendes:
"Die Monatswerte nach den Sätzen 1 und 2 (gemeint: 1 % und 0,03 %) sind auch dann anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug dem Arbeitnehmer im Kalendermonat nur zeitweise zur Verfügung steht."
Der Arbeitgeber ist somit verpflichtet den geldwerten Vorteil dem Arbeitslohn hinzuzurechnen.
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28.03.2005, 10:18
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2005
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Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
2. Versuch. Jetzt aber richtig, hoffe ich
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Ich warte schon ganz gespannt, wer das nun richtigstellt, ich werde es sicherlich nicht tun, nach OBI handelt es sich ja bloß um 'ne Mücke 
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28.03.2005, 12:26
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Gut, der Arbeitnehmer ist nicht an das Verfahren des Arbeitgebers gebunden (R 31 Abs. 1 Nr. 3 S. 4 LStR). Wie heißt es nocht so schön: Lesen und weiterlesen. Dann wäre die Berücksichtigung durch ein Fahrtenbuch möglich. Dies müsste dann aber über das gesamte Jahr konstant geführt worden sein. Als Nachweis bei der ESt-Erklärung würde ich einen Zettel mit der Berechnung anhängen und darauf verweisen.
Zitat:
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Ich warte schon ganz gespannt, wer das nun richtigstellt, ich werde es sicherlich nicht tun, nach OBI handelt es sich ja bloß um 'ne Mücke
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Ich würde mich trotzdem über eine Lösung von dir freuen, auch wenn es sich hierbei nur um eine Mücke handelt.
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28.03.2005, 12:43
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
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Zitat von hi77
Ich warte schon ganz gespannt, wer das nun richtigstellt, ich werde es sicherlich nicht tun, nach OBI handelt es sich ja bloß um 'ne Mücke 
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Da hast du mal wieder was falsch verstanden! Es geht nicht darum, ob die Fehlinformation gravierend ist oder nicht, sondern schlicht und ergreifend um deinen Tonfall und die Art deiner Aufklärung diesbezüglich...
__________________
Hello again!
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28.03.2005, 13:43
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#11
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2005
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Hallo Sayoflyer,
danke für Deine Bemühungen mit zu helfen. Ich fand den Tonfall von hi77 nicht wirklich klasse.
Ich habe noch eine Frage zum Thema 0,03% Regelung: Wenn ich nun ein Fahrtenbuch geführt habe, ich dies dem Finanzamt mit zur Einkommenssteuererklärung beilege, wo muß ich dann in den Steuererklärungs-Unterlagen meine Rückforderungen eintragen? Oder macht dies das Finanzamt automatisch?
Danke nochmal für die Hilfe.
betti1409
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28.03.2005, 14:20
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#12
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2005
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@Saxoflyer
Es geht nicht um Alternativen/Ergänzungen sondern, um im Tierreich zu bleiben, einen ganz dicken Hund.
Zitat:
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Zitat von OBI-Wahn
Da hast du mal wieder was falsch verstanden!
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Das überrascht mich jetzt doch. Bin ich wirklich so begriffsstutzig? Werde ich schon senil? Könntest Du mir bitte zeigen wo mir das schon überall passiert ist?
Zitat:
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Zitat von betti1409
Hallo Sayoflyer,
danke für Deine Bemühungen mit zu helfen. Ich fand den Tonfall von hi77 nicht wirklich klasse.
Ich habe noch eine Frage zum Thema 0,03% Regelung: Wenn ich nun ein Fahrtenbuch geführt habe, ich dies dem Finanzamt mit zur Einkommenssteuererklärung beilege, wo muß ich dann in den Steuererklärungs-Unterlagen meine Rückforderungen eintragen? Oder macht dies das Finanzamt automatisch?
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Witzig, dich interessieren nur Infos, die deiner Wunschvorstellung am nächsten kommen  Aber wenn ich deine ursprüngliche Nachricht richtig interpretiere, dann hast du nicht die geringste Vorstellung, was das für Konsequenzen haben würde. Solltest du es wirklich so machen, dann kann ich mir sehr gut deine Reaktion vorstellen, wenn du den Bescheid vom Finanzamt gelesen und kapiert hast 
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28.03.2005, 14:37
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#13
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TP-Greis
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Hochfranken
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Mensch, Hi77,
nimm dir doch 5min Zeit, leg die wahre Sachlage dar und beleg sie.
Das freut uns dann alle und niemand muss versehentlich denken, du wärst vielleicht nur eine arrongante Tüte heißer Luft. Da wär doch arg schad, wenn wir dich falsch in Erinnerung behielten. Grüssle, Steff
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28.03.2005, 14:53
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#14
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2005
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Zitat:
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Zitat von steff11
Mensch, Hi77,
nimm dir doch 5min Zeit, leg die wahre Sachlage dar und beleg sie.
Das freut uns dann alle und niemand muss versehentlich denken, du wärst vielleicht nur eine arrongante Tüte heißer Luft. Da wär doch arg schad, wenn wir dich falsch in Erinnerung behielten. Grüssle, Steff
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Netter Versuch, aber ohne mich. 
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28.03.2005, 15:00
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#15
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Witzig, dich interessieren nur Infos, die deiner Wunschvorstellung am nächsten kommen Aber wenn ich deine ursprüngliche Nachricht richtig interpretiere, dann hast du nicht die geringste Vorstellung, was das für Konsequenzen haben würde. Solltest du es wirklich so machen, dann kann ich mir sehr gut deine Reaktion vorstellen, wenn du den Bescheid vom Finanzamt gelesen und kapiert hast
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Du sprichst in Rätseln. Konkretisier doch bitte einmal deine Aussagen.
@ betti
Auf deiner Lohnsteuerbescheinigung ist der Bruttoarbeitslohn beschrieben und wie sich dieser zusammensetzt. Hierunter muss angegeben sein, welcher Arbeitslohn dem Firmenwagen zugeordnet wird. Dieser Lohn muss entsprechend gekürzt werden und in der Anlage N anstelle des vom Arbeitgeber bescheinigten Bruttolohns eingetragen werden. Auf der Anlage N würde ich an dieser Stelle gleich einen Vermerk auf die gesonderte Berechnung machen.
Interessant wäre es jedoch zu wissen, ob der geldwerte Vorteil nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG besteuert wurde und somit pauschal mit 15 %, da sich dies schädlich auf die Werbungskosten bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auswirkt.
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