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Alt 26.03.2005, 21:43   #1
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Question

Firmenwagen - Fragen über Fragen


Hallo Zusammen, ich bin neu hier - und erhoffe mir eine Antwort auf eine Frage zum Firmenwagen: Mein Arbeitgeber stellt mir einen Firmenwagen und rechnet 1% für die Private Nutzung und 0,03% (oder ähnlich, habe die Zahl gerade nicht im Kopf) des Bruttokaufwertes mal gefahrene KM von Wohnung zur Arbeit für die Fahrten zur Arbeit.

Ich bin gerade dabei die Einkommenssteuererklärung zu machen. Derzeit habe ich für meine Fahrten zur Arbeit die KM-Pauschale angesetzt, so dass entsprechende Werbekosten anfallen.

Nun meinen Fragen:
1. Ist es richtig KM-Pauschalen für die Fahrten zur Arbeit anzusetzen, obwohl ich einen Firmenwagen habe.

2. Die Pauschale 0,03% (oder ähnlich) bezieht sich ja auf einen Monat. Ich habe aber nur 4 Tage im Monat gearbeitet und war in letzten Jahr bedingt durch Krankheit und Mutterschutz nur eher selten im Büro. Ist es irgendwie möglich die Zahlungen die automatisch von meinem Arbeitgeber ans Finanzamt weiter gehen zurückzufordern (vielleicht mit einem Fahrtenbuch). Wenn ja, wie trage ich dies in der Einkommenssteuererklärung ein?

Ich hoffe auf baldige Hilfe!!!
Grüße
betti1409
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Alt 27.03.2005, 12:59   #2
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Wenn ich das richtig sehe bist du Arbeitnehmerin, so dass du die ganzen Geschichten mit 1 %, Fahrtenbuch und 0,03 % vergessen kannst. Dies ist nur für Gewerbetreibende interessant. Du kannst die gefahrenen Kilometer zu deiner Arbeitsstätte mit 0,30 € für die einfache Entfernung geltend machen (Anlage N Rückseite irgendwo oben). Es spielt dabei keine Rolle, dass du den Firmenwagen benutzt.
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Alt 27.03.2005, 13:55   #3
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Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Wenn ich das richtig sehe bist du Arbeitnehmerin, so dass du die ganzen Geschichten mit 1 %, Fahrtenbuch und 0,03 % vergessen kannst. Dies ist nur für Gewerbetreibende interessant.
Da bin ich echt baff. Du hast offensichtlich keine Ahnung von der Versteuerung eines auch privat genutzten Firmenwagens und schreibst hier dementsprechend totalen Schwachsinn.
Zu Dingen, von denen man keine Ahnung hat, sollte man sich auch nicht äußern.


@betti1409

Ignorier das Posting von Saxoflyer einfach komplett, Du bzw. Dein Chef macht das schon richtig.
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Alt 27.03.2005, 15:56   #4
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Oh, Entschuldigung ich habe nicht mehr an § 8 Abs. 2 EStG gedacht. Dann stimmt es doch, was Betti geschrieben hat.

@ hi77
Man kann es aber auch freundlicher ausdrücken. Jeder macht mal Fehler.
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Alt 27.03.2005, 16:14   #5
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Zitat:
Zitat von Saxoflyer
@ hi77
Man kann es aber auch freundlicher ausdrücken. Jeder macht mal Fehler.
Eins solltest du gleich mal lernen: Fehler kannst du dir in der Ausbildung erlauben aber nicht im wirklichen Leben, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
hi77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2005, 17:18   #6
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@ hi77

Wenn bei jedem Fehler ein Kommentar in deinem Tonfall folgt, ist hier bald die Stimmung und das Board-Klima im Keller. Das ist unnötig und auch nicht gewollt.

Daher immer ruhig bleiben, den Fehler aufklären und bitte keinen Elefanten aus einer Mücke machen...
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Alt 27.03.2005, 21:30   #7
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2. Versuch. Jetzt aber richtig, hoffe ich

Zitat:
Nun meinen Fragen:
1. Ist es richtig KM-Pauschalen für die Fahrten zur Arbeit anzusetzen, obwohl ich einen Firmenwagen habe.
Die Aussage ist richtig. 0,30 € je Entfernungskilometer (sprich einfache Entfernung)

Zitat:
2. Die Pauschale 0,03% (oder ähnlich) bezieht sich ja auf einen Monat. Ich habe aber nur 4 Tage im Monat gearbeitet und war in letzten Jahr bedingt durch Krankheit und Mutterschutz nur eher selten im Büro. Ist es irgendwie möglich die Zahlungen die automatisch von meinem Arbeitgeber ans Finanzamt weiter gehen zurückzufordern (vielleicht mit einem Fahrtenbuch). Wenn ja, wie trage ich dies in der Einkommenssteuererklärung ein?
Fragen kann man den Arbeitgeber immer, ich glaube aber nicht das dieser damit einverstanden ist. In R 31 Abs. 9 Nr. 1 S. 4 LStR steht nämlich folgendes:
"Die Monatswerte nach den Sätzen 1 und 2 (gemeint: 1 % und 0,03 %) sind auch dann anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug dem Arbeitnehmer im Kalendermonat nur zeitweise zur Verfügung steht."
Der Arbeitgeber ist somit verpflichtet den geldwerten Vorteil dem Arbeitslohn hinzuzurechnen.
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Alt 28.03.2005, 10:18   #8
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Zitat:
Zitat von Saxoflyer
2. Versuch. Jetzt aber richtig, hoffe ich
Ich warte schon ganz gespannt, wer das nun richtigstellt, ich werde es sicherlich nicht tun, nach OBI handelt es sich ja bloß um 'ne Mücke
hi77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2005, 12:26   #9
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Gut, der Arbeitnehmer ist nicht an das Verfahren des Arbeitgebers gebunden (R 31 Abs. 1 Nr. 3 S. 4 LStR). Wie heißt es nocht so schön: Lesen und weiterlesen. Dann wäre die Berücksichtigung durch ein Fahrtenbuch möglich. Dies müsste dann aber über das gesamte Jahr konstant geführt worden sein. Als Nachweis bei der ESt-Erklärung würde ich einen Zettel mit der Berechnung anhängen und darauf verweisen.

Zitat:
Ich warte schon ganz gespannt, wer das nun richtigstellt, ich werde es sicherlich nicht tun, nach OBI handelt es sich ja bloß um 'ne Mücke
Ich würde mich trotzdem über eine Lösung von dir freuen, auch wenn es sich hierbei nur um eine Mücke handelt.
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Alt 28.03.2005, 12:43   #10
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Zitat:
Zitat von hi77
Ich warte schon ganz gespannt, wer das nun richtigstellt, ich werde es sicherlich nicht tun, nach OBI handelt es sich ja bloß um 'ne Mücke
Da hast du mal wieder was falsch verstanden! Es geht nicht darum, ob die Fehlinformation gravierend ist oder nicht, sondern schlicht und ergreifend um deinen Tonfall und die Art deiner Aufklärung diesbezüglich...
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Hello again!

OBI-Wahn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2005, 13:43   #11
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Hallo Sayoflyer,
danke für Deine Bemühungen mit zu helfen. Ich fand den Tonfall von hi77 nicht wirklich klasse.
Ich habe noch eine Frage zum Thema 0,03% Regelung: Wenn ich nun ein Fahrtenbuch geführt habe, ich dies dem Finanzamt mit zur Einkommenssteuererklärung beilege, wo muß ich dann in den Steuererklärungs-Unterlagen meine Rückforderungen eintragen? Oder macht dies das Finanzamt automatisch?

Danke nochmal für die Hilfe.
betti1409
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Alt 28.03.2005, 14:20   #12
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@Saxoflyer

Es geht nicht um Alternativen/Ergänzungen sondern, um im Tierreich zu bleiben, einen ganz dicken Hund.

Zitat:
Zitat von OBI-Wahn
Da hast du mal wieder was falsch verstanden!
Das überrascht mich jetzt doch. Bin ich wirklich so begriffsstutzig? Werde ich schon senil? Könntest Du mir bitte zeigen wo mir das schon überall passiert ist?

Zitat:
Zitat von betti1409
Hallo Sayoflyer,
danke für Deine Bemühungen mit zu helfen. Ich fand den Tonfall von hi77 nicht wirklich klasse.
Ich habe noch eine Frage zum Thema 0,03% Regelung: Wenn ich nun ein Fahrtenbuch geführt habe, ich dies dem Finanzamt mit zur Einkommenssteuererklärung beilege, wo muß ich dann in den Steuererklärungs-Unterlagen meine Rückforderungen eintragen? Oder macht dies das Finanzamt automatisch?
Witzig, dich interessieren nur Infos, die deiner Wunschvorstellung am nächsten kommen Aber wenn ich deine ursprüngliche Nachricht richtig interpretiere, dann hast du nicht die geringste Vorstellung, was das für Konsequenzen haben würde. Solltest du es wirklich so machen, dann kann ich mir sehr gut deine Reaktion vorstellen, wenn du den Bescheid vom Finanzamt gelesen und kapiert hast
hi77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2005, 14:37   #13
TP-Greis
 
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steff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine Usersteff11 lebt für das TP und seine User
Mensch, Hi77,
nimm dir doch 5min Zeit, leg die wahre Sachlage dar und beleg sie.
Das freut uns dann alle und niemand muss versehentlich denken, du wärst vielleicht nur eine arrongante Tüte heißer Luft. Da wär doch arg schad, wenn wir dich falsch in Erinnerung behielten. Grüssle, Steff
steff11 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2005, 14:53   #14
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2005
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Zitat:
Zitat von steff11
Mensch, Hi77,
nimm dir doch 5min Zeit, leg die wahre Sachlage dar und beleg sie.
Das freut uns dann alle und niemand muss versehentlich denken, du wärst vielleicht nur eine arrongante Tüte heißer Luft. Da wär doch arg schad, wenn wir dich falsch in Erinnerung behielten. Grüssle, Steff
Netter Versuch, aber ohne mich.
hi77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2005, 15:00   #15
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Witzig, dich interessieren nur Infos, die deiner Wunschvorstellung am nächsten kommen Aber wenn ich deine ursprüngliche Nachricht richtig interpretiere, dann hast du nicht die geringste Vorstellung, was das für Konsequenzen haben würde. Solltest du es wirklich so machen, dann kann ich mir sehr gut deine Reaktion vorstellen, wenn du den Bescheid vom Finanzamt gelesen und kapiert hast
Du sprichst in Rätseln. Konkretisier doch bitte einmal deine Aussagen.

@ betti
Auf deiner Lohnsteuerbescheinigung ist der Bruttoarbeitslohn beschrieben und wie sich dieser zusammensetzt. Hierunter muss angegeben sein, welcher Arbeitslohn dem Firmenwagen zugeordnet wird. Dieser Lohn muss entsprechend gekürzt werden und in der Anlage N anstelle des vom Arbeitgeber bescheinigten Bruttolohns eingetragen werden. Auf der Anlage N würde ich an dieser Stelle gleich einen Vermerk auf die gesonderte Berechnung machen.
Interessant wäre es jedoch zu wissen, ob der geldwerte Vorteil nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG besteuert wurde und somit pauschal mit 15 %, da sich dies schädlich auf die Werbungskosten bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auswirkt.
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