Wenn ich das richtig sehe bist du Arbeitnehmerin, so dass du die ganzen Geschichten mit 1 %, Fahrtenbuch und 0,03 % vergessen kannst. Dies ist nur für Gewerbetreibende interessant. Du kannst die gefahrenen Kilometer zu deiner Arbeitsstätte mit 0,30 € für die einfache Entfernung geltend machen (Anlage N Rückseite irgendwo oben). Es spielt dabei keine Rolle, dass du den Firmenwagen benutzt.


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und erhoffe mir eine Antwort auf eine Frage zum Firmenwagen: Mein Arbeitgeber stellt mir einen Firmenwagen und rechnet 1% für die Private Nutzung und 0,03% (oder ähnlich, habe die Zahl gerade nicht im Kopf) des Bruttokaufwertes mal gefahrene KM von Wohnung zur Arbeit für die Fahrten zur Arbeit.
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Aber wenn ich deine ursprüngliche Nachricht richtig interpretiere, dann hast du nicht die geringste Vorstellung, was das für Konsequenzen haben würde. Solltest du es wirklich so machen, dann kann ich mir sehr gut deine Reaktion vorstellen, wenn du den Bescheid vom Finanzamt gelesen und kapiert hast