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Thema: Vorsteuer bei Ratenkauf

  1. #1
    TP-Junior dannyu666 macht alles soweit korrekt
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    Vorsteuer bei Ratenkauf

    Hallo,

    als Neuling hier häte ich gleich eine Frage bezüglich der Vorsteuer:

    Ich habe bei einem Versandhaus eienen Laptop gekauft, den ich nur im Unternehmen brauche und nutze. Es wurde eine Ratenzahlung vereinbart. Meiene Frage ist wie ich diese Investition jetzt Steuerrechtlich behandeln kann. Auf der Rechnung ist keine MwSt ausgewiesen. Gibt es irgend eine Möglichkeit den Betrag beim Finanzamt geltend zu machen, oder ist das eine Privateinlage und ich bleibe auf der MwSt sitzen?

    Danke für Eure Hilfe

    DannyU666

  2. #2
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    Sofern in der Rechnung keine USt ausgewiesen wurde kann diese auch nicht abgezogen werden. Du kannst insofern auch nicht darauf sitzen bleiben, weil du keine USt bezahlt hast. Ich kann es mir aber kaum vorstellen, dass ein Versandhaus keine USt in der Rechnung ausweist. Eventuell kann man nach einer neuen Rechnung fragen, wobei der Geschäftspartner auf den jetzigen Betrag die Umsatzsteuer draufschlägt, er diese an das Finanzamt abführt und du diesen Betrag dann als Vorsteuer abziehst.

    Steuerlich kannst du den Laptop zeitanteilig abschreiben über 3 Jahre hinweg und deinen Gewinn somit mindern. Es handelt sich nicht um eine Privateinlage. Zur Bemessungsgrundlage für die AfA siehe hier.
    z.B. Kauf 28.03.05
    Abschreibung 05: 10/12
    Abschreibung 06: 12/12
    Abschreibung 07: 12/12
    Abschreibung 08: 02/12
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Junior dannyu666 macht alles soweit korrekt
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    Danke für die schnelle Antwort. Ich vermute( bin eigentlich ziemlich sicher ) dass die MwSt im Preis schon enthalten ist, ich mus noch beim Versandhaus ( Neckermann ) klären wie ich zu einer Rechnung mit ausgewiesener MwSt komme. Da wäre noch eine Frage zur MwSt. Da ich den Laptop in Raten zahle ist mir nicht ganz klar wie das beim FA gehandhabt wird? Kann ich die gesammte MwSt sofort geltend machen, oder nur monatlich den Anteil der in einer Rate enthalten ist? Ich habe die MwSt ja noch nicht tatsächlich bezahlt!
    Geändert von dannyu666 (29.03.2005 um 03:19 Uhr)

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