Sofern in der Rechnung keine USt ausgewiesen wurde kann diese auch nicht abgezogen werden. Du kannst insofern auch nicht darauf sitzen bleiben, weil du keine USt bezahlt hast. Ich kann es mir aber kaum vorstellen, dass ein Versandhaus keine USt in der Rechnung ausweist. Eventuell kann man nach einer neuen Rechnung fragen, wobei der Geschäftspartner auf den jetzigen Betrag die Umsatzsteuer draufschlägt, er diese an das Finanzamt abführt und du diesen Betrag dann als Vorsteuer abziehst.
Steuerlich kannst du den Laptop zeitanteilig abschreiben über 3 Jahre hinweg und deinen Gewinn somit mindern. Es handelt sich nicht um eine Privateinlage. Zur Bemessungsgrundlage für die AfA siehe
hier.
z.B. Kauf 28.03.05
Abschreibung 05: 10/12
Abschreibung 06: 12/12
Abschreibung 07: 12/12
Abschreibung 08: 02/12